KiBiz Revision startet in die 2. Runde
24.11.2011 Artikel
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Nachdem die ursprünglich erst für das Jahr 2011 im Kinderbildungsgesetz selbst vorgesehene Revision des am 1.8.2007 in Kraft getretenen neuen Landesauführungsgesetzes durch die neue Koalition wegen der vielfältig gewordenen Unzulänglichkeiten auf das Jahr 2010 vorgezogen wurde, wurden in einem ersten Schritt einige kleine Reparaturen mit Wirkung zum 1.8.2011 realisiert. Dem Votum vieler Verbände, die Revision systematisch und solide in 2 Stufen durchzuführen, schlossen sich die Regierungskoalition und die Landesregierung an. Entgegen der ursprünglichen Absicht der Landesregierung, die zweite Stufe bereits zum 1.8.2012 umzusetzen, ist erkennbar, dass mit dieser Stufe die angekündigte gründlichere Überarbeitung zum 1.8.2013 umgesetzt werden soll.
Inzwischen ist erkennbar geworden, dass das Ministerium im Kontakt mit den Verbänden die aus seiner Sicht notwenigen Regelungstatbestände in der nächsten Zeit benennen will, so dass dann der Beratungsprozesse Anfang des nächsten Jahres auch landesweit beginnen kann.
Kommentar:
Angesichts der bisher ungelösten vielfältigen Probleme des Kinderbildungsgesetzes, kommt der 2. Stufe der Revision eine große Bedeutung zu.
So sollen nicht nur die Probleme aus der unzulänglichen personellen Besetzung angegangen und auch das gesamte Finanzierungssystem im Hinblick auf die tatsächliche Eignung in Frage gestellt werden, sondern es soll auch ein ganz neues Gesetz formuliert werden. Dies hatten Vertreter der Regierungsfraktion immer wieder mit der Einschätzung, dass das KiBiz Mumpitz sei und auch nicht durch eine Revision optimiert werden könne, deutlich gemacht.
Insofern muss eine gewaltige Arbeit eigentlich bereits bis zum Beginn der Sommerpause 2012 geleistet sein, zumal anschließend die parlamentarischen Beratungen beginnen müssen, damit sich die Jugendämter, Träger und Einrichtungen auf die dann ab 1.8.2013 angekündigten Neuregelungen besser als bei der Einführung und der 1. Stufe der Revision einstellen können, zumal diese erst am 22.7.2011 beschlossen wurde und schon ab 1.8.2011 zur Geltung kam.
Insofern ist auch zu hoffen, dass jetzt bald alle Beteiligten im Arbeitsfeld in den Beratungsprozess einbezogen und die vielfältigen Hinweise, die bereits vor Verabschiedung des Gesetzes u.a. durch das Forum Förderung von Kindern gegeben wurden, aufgegriffen werden. Es sollte erneut vermieden werden, dass lediglich eine Beratung zu Änderungsvorschlägen und Schwerpunktsetzungen erfolgt, die durch das Ministerium vorgegeben werden, so wie es mit dem 5-Punkte-Programm erfolgte, mit dem sich die Landesregierung in Bezug auf Änderungen in der ersten Stufe festlegte.
Es ist zu hoffen, dass die Landesregierung jetzt mit einer Ausweitung der in der Mittelfristigen Finanzplanung dem Elementarbereich zugewiesenen Mittel die Voraussetzung für eine tatsächliche grundlegende Überarbeitung und erforderliche Verbesserung der Förderbedingungen von Kindern durch Tageseinrichtungen und die Kindertagespflege schafft. Soweit an dem bisherigen Ansatz von 390 Mio. Euro festgehalten würde, könnten auf eine weitere Diskussion verzichtet und der von allen Beteiligten erneut notwendige Kraftaufwand eingespart werden. Es würde reichen, wenn die Landesregierung erklärt, dass sie dem Elementarbereich in dieser Legislaturperiode entgegen den Erklärungen aus dem Koalitionsvertrag keine größere Bedeutung beimessen will.
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