Kinderbildungsgesetz NRW

KiBiz-Revision: Streit um Beitragsfreiheit belegt die Unzulänglichkeiten der vorgesehenen Regelungen

17.06.2011 Artikel

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Die Ministerin Schäfer will daran festhalten, dass die Beitragsfreiheit im letzten Kindergartenjahr ab dem 1.8.2011 realisiert werden soll und die Elternbeiträge bis zum Jahr 2015 ganz gestrichen werden sollen. Damit hat sie sich eindeutig gegenüber der Position des Fraktionsvorsitzenden der Grünen abgesetzt, der sich, entgegen der gemeinsamen Verabredung aus dem Koalitionsvertrag, von der Einführung einer "gebührenfreien Bildung" abgesetzt und betont hatte, dass "in den nächsten Jahren kein Geld für politische Wohltaten" vorhanden sei.

Anmerkungen:

Dieser Disput und die von der Ministerin ansonsten genannten Argumente für das Durchziehen der vorgesehenen Regelung machen die Unzulänglichkeit der vorgesehenen Beitragsfreistellung deutlich:

Die Grünen hatten sich im Rahmen der Koalitionsverhandlung dafür eingesetzt, dass im Rahmen der vorgezogenen Revision vor allem zusätzliche Mittel für qualitative Verbesserungen zur Verfügung gestellt werden sollen. Nachdem jedoch im Rahmen des Koalitionsvertrages nur festgelegt worden war, dass eine schrittweise Beitragsfreistellung erfolgen soll, hatten sie dafür plädiert, dass dieser Einstieg mit der Freistellung des ersten Besuchsjahres erfolgen sollte, damit ein nachhaltiger bildungspolitischer Effekt vor allem durch den längeren Besuch einer Tageseinrichtung erreicht werden kann. Während nach den Planungen des Ministeriums im Jahr 2011 rd. 62. Mio. Euro als Kompensation für die Beitragsausfälle der Kommunen vorgesehen sind, sind für "qualitative Besserungen" (durch die unzulängliche U-3-Pauschale) nur rd. 40 Mio. Euro vorgesehen. Damit ist die von den Grünen von vornherein gewollte Gewichtung in Bezug auf qualitative Verbesserungen "weit verfehlt".

Auch wenn es merkwürdig erscheint, dass der Fraktionsvorsitzende der Grünen davon spricht, dass für "politische Wohltaten" kein Geld vorhanden sei, so könnte in dieser Aussage die Auffassung "versteckt" sein, dass die jetzt vorgesehene Regelung der Freistellung eher als Mittelstandfördermaßnahme anzusehen ist, zumal sie keinen bildungspolitischen Zugewinn dadurch erbringen wird, dass mehr Kinder ein Bildungsangebot im Elementarbereich nutzen werden. Fatal wäre es jedoch, wenn damit von den Grünen das Ziel aufgegeben würde, mehr Mittel für die Verbesserung im Elementarbereich zur Verfügung zu stellen, zumal das Land pro Schülerin/Schüler rd. 6.200 Euro, jedoch pro Kind im Elementarbereich nur rd. 1.200 Euro zur Verfügung stellt und erkennbar nicht daran denkt, Schulgeld einzuführen!

Die Ministerin betonte, dass das Land den Kommunen für 2011 einen Belastungsausgleich in Höhe von 150 Mio. Euro zahlen will, während die Ausfälle nur bei 113 Mio. Euro liegen.

Dazu ist anzumerken:

Die Ministerin bezieht sich auf Jahressummen, die vollständig erst im Jahr 2012 anfallen, zumal in dem Zeitraum ab dem 1.8.2011 nur ein entsprechender Anteil, auf den bereits oben hingewiesen wurde, anfällt.

Auch wenn die Ministerin betont, dass die KiTa-Finanzierung nicht mit "ungedeckten Schecks" erfolge ist doch fraglich, wieso die Erstattung gegenüber den Kommunen im Umfang von 150 Mio. Euro erfolgen sollen, wenn der tatsächliche Einnahmeausfall nur bei 113 Mio. Euro liegt und die damit im Umfang von 37 Mio. Euro zuviel bereitgestellten Ausgleichsmittel nicht für Maßnahmen der tatsächlichen Qualitätsverbesserung eingesetzt werden.

Die Erklärung der Ministerin, dass die Beitragsfreiheit bis zum Jahr 2015 erfolgen soll und evtl. noch ein oder zwei Stufen in dieser Legislaturperiode geschafft werden, steht entgegen den deutlichen Ankündigungen des jugendpolitischen Sprechers der SPD-Fraktion, der die vollständige Beitragsfreistellung innerhalb dieser Legislaturperiode erklärt hatte.

Es wäre zu hoffen, wenn die Landesregierung auf die vielfältigen Voten in Bezug auf die Ausgestaltung des Einstiegs in die Elternbeitragsfreistellung noch eingehen und damit ihre Ankündigung, lernfähig sein zu wollen, unter Beweis stellen würde:

  • Der Einstieg in die Beitragsfreistellung sollte mit dem ersten Jahr des Besuchs einer Einrichtung erfolgen und jahrgangsweise fortgeführt werden, so dass bis zum Ende der Legislaturperiode auch das Ziel erreicht ist, was die SPD-Regierung und der Landtag bereits zum 1.1.1982 beschlossen hatten: Völlige Beitragsfreiheit in NRW ab 1.8.2013.
  • Bis zu diesem Zeitpunkt sollte übergangsweise eine landeseinheitliche Elternbeitragsgestaltung nach dem Günstigkeitsprinzip gelten.
  • Für den Elementarbereich des Bildungswesens werden, evtl. aus Umsichtungen, zusätzliche Mittel bereit gestellt, damit - vergleichbar mit den Bildungsangeboten an Schulen - besser Bedingungen geschaffen werden können.

Weiterführende Links

  • Bericht in der RP vom 17.6.2011
  • Bericht in der BILD am 17.6.2011
  • Bericht der Dorstener Zeitung

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