Kinderbildungsgesetz NRW

KiBiz-Revision: Velberter Argumentation zur Elternbeitragsfreistellungsregelung ist kaum nachvollziehbar

27.08.2011 Artikel

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Die Verwirrung im Zusammenhang mit der ab dem 1.8.2011 in NRW geltenden Elternbeitragsfreistellungsregelung im 3. Kindergartenjahr besteht nicht nur, weil die Regelung erst 9 Tage vor dem Inkrafttreten beschlossen wurde, sondern weil die örtliche Umsetzungspraxis zu "abenteuerlichen" Lösungen geführt hat und von Eltern in NRW kaum noch nachvollziehbar ist. Dies gilt vor allem für die Handhabung der Beitragsfreistellung von Eltern, bei denen gleichzeitig mehrere Kinder eine Tageseinrichtung besuchen oder im Rahmen der Kindertagespflege oder der Offenen Ganztagsschule begleitet werden.

Anmerkungen:

Die Problematik wird in dem Bericht über die Situation in Velbert (Der Westen 25.8.2011) deutlich.

Während die Landesregierung davon ausging, dass mit der Elternbeitragsfreistellung über bestehende örtliche Elternbeitragsregelungen hinaus eine Freistellung für die Kinder erfolgt, die sich im letzten Kindergartenjahr befinden, zumal das Land diese Einnahmeausfälle den Kommunen erstatten will und im Gesetz auch Vorsorge für die Fälle getroffen sind, dass vorzeitig eingeschulte Kinder berücksichtigt werden, nutzen Jugendämter diese Regelung, um in Geschwisterkindsituationen die Beitragsverpflichtung für das ansonsten bisher 2. Kind aufleben zu lassen. Somit würde das Jugendamt dann für das jüngere Kind einen Elternbeitrag erheben und gleichzeitig die Erstattung des Landes für die Beitragsfreistellung des Kindes im letzten Kindergartenjahr "einsacken". Eine Geschwisterermäßigung wird nur auf den Zeitraum bezogen, in dem ein Kinder einer Familie im ersten und das zweite im zweiten Kindergartenjahr ist. Dass Eltern nicht nachvollziehen können, wieso die Geschwisterermäßigung nicht dann auch gilt, wenn das zweite Kind im dritten Kindergartenjahr ist, ist verständlich. Unverständlich ist die Konsequenz in Velbert: "Gezahlt wird immer nur höchstens für ein Kind."

Diese Position wird von der Stadt Velbert vertreten.

Unzutreffenderweise wird behauptet, dass "alle Städte in NRW" die selben zwei Vorgaben zu erfüllen hätten, nämlich Beiträge an der "Wirtschaftlichkeit der Eltern festzusetzen und eine Geschwisterkindregelung zu berücksichtigen. Das KiBiz gibt in § 23, Absatz 4, vor dass, wenn Elternbeiträge erhoben werden, eine "soziale Staffelung" erfolgen und Ermäßigungen doer Geschwisterregelungen vorgesehen werden sollen. Einige Städte in NRW erheben keine Beiträge mehr, so das die Ermäßigung 100 % beträgt und halten auch konsequent an der Geschwisterermäßigung fest, auch wenn jetzt der Beitrag für das 3 Jahr entfällt und das Land den Beitragsausfall den Kommunen erstattet.

Es wird deutlich, dass die ab 1.8.2011 geltende Beitragsfreistellungsregelung, die gegen alle Voten aus der Praxis von der Landesregierung in dieser Form "durchgezogen" wurde, nicht zu vergleichbaren Lebensverhältnissen beiträgt und damit Chancenungleichheiten verhindert. Es ist zu hoffen, dass im Rahmen der noch ausstehenden Erstattungsregelung Korrekturen erfolgen und Kommunen, die neben der Landeserstattung Umgehungstatbestände über eine modifizierte Geschwisterregelung geschaffen haben und "Umgehungstatbestände" wie in Velbert bei der noch ausstehenden endgültigen Erstattungsregelung berücksichtigt werden.


Weiterführende Links

  • Bericht DER WESTEN 26.8.2011
  • Bericht Kölner Stadtanzeiger 27.8.2011

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