KiBiz-Revision: Vorabregelung zur Entlastung der Kommunen wegen der Elternbeitrags--Einnahmeausfälle
26.08.2011 Artikel
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Mit der Änderung der Verfahrensverordnung hat die Landesregierung im Vorgriff auf eine erforderliche gesetzliche Regelung geregelt, dass die Kommunen zum Ausgleich "etwaig ... entstehender Einnahmeausfälle" einen pauschalen Zuschuss in Höhe von 5 % auf die Summe der Kindpauschalen für Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung erhalten. Diese kurzfristig die Kommunen entlastende Regelung gilt rückwirkend ab 1.8.2011 und soll später durch eine nach dem Konnexitätsausführungsgesetz erforderliches "Belastungsausgleichsgesetz" ersetzt werden. Bereits nach der Sommerpause soll ein entsprechender Referentenentwurf vorgelegt werden.
Die Information des Ministeriums an die kommunalen Spitzenverbände sowie die "3. Verordnung zur Änderung der Verordnung ..." stehen zur Verfügung.
Anmerkungen:
Unabhängig davon, dass die mit der KiBiz-Revision vorgenommene Regelung zur Elternbeitragsbefreiung grundsätzlich ein "bildungspolitischer Flop" ist, ist es zu begrüßen und beachtenswert, dass die Landesregierung auf dem Verordnungsweg eine Entlastungsregelung für die Kommunen geschaffen hat.
Beachtenswert und fragwürdig ist es aber nach wie vor, wieso den Kommunen nicht nur die tatsächlich entstehenden Einnahmeausfälle erstattet werden, sondern allen Kommunen ein pauschale Anteil zur Verfügung gestellt werden soll, obschon bekannt ist, dass die Einnahmeausfälle ganz unterschiedlich sind und nach einer durch das Ministerium in Auftrag gegebenen Erhebung bei etwa 133 Mio. Euro liegen - aber von einer Erstattungssumme von 150 Mio. Euro ausgegangen wird!
Dadurch würden 27 Mio. Euro nicht für dringend erforderliche Qualitätsverbesserungen zur Verfügung stehen und, so wie dies jetzt in vielen Kommunen praktiziert wird, in denen die Geschwisterermäßigungsregelung keinen Bestand mehr hat, dazu beitragen, dass die Mittel des Kinder- und Jugendhilfebereichs zur allgemeinen Haushaltskonsolidierung in kommunalen Haushalten "umgeleitet" werden könnten.
Es ist zu hoffen, dass auf eine pauschale Erstattungsregelung in dem zu erwartenden Referentenentwurf eines Belastungsausgleichsgesetzes verzichtet wird.
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