Kinderbildungsgesetz NRW

KiBiz und U3-Ausbau - Ausbautempo reicht nicht zur Erfüllung des Rechtsanspruchs ab 2013

25.10.2011 Artikel

.

Die Landesregierung weist darauf hin, dass mit Landesmitteln plus den verbleibenden Bundesmitteln zum U3-Ausbau, die Lücke von noch 44.000 zu schaffenden Plätzen geschlossen werden kann. Insgesamt habe das Land damit dann 400 Mio. Euro für den Ausbau bereitgestellt. Die Landesregierung geht von ihrer Planung nach wie vor davon aus, dass damit eine Bedarfsdeckung von 32 % erreicht werden kann, die von den Kommunen erfüllt werden müsse.

Diese Grundlagen werden in der Vorlage der Berichterstattung des Ministeriums im zuständigen Landtagausschuss am 13.10.2011 sowie Beiträgen u.a. der Dorstener Zeitung und der Beantwortung der Kleinen Anfrage der Landesregierung zu den Fragen des Abgeordneten Bernhard Tenhumberg, CDU, deutlich.

Kommentar:

Es wird deutlich, dass die Landesregierung von unzutreffenden Grundannahmen ausgeht, so dass der erforderliche Ausbau in quantitativer und qualitativer Hinsicht bis zum Eintreten des Rechtsanspruchs ab 1.8.2013 für alle Kinder ab dem 2. Lebensjahr nicht zu erwarten ist.

Dazu folgende Hinweise:

Der Rechtsanspruch gilt für alle Kinder, für die ihre Eltern ein Angebot in Anspruch nehmen wollen. Eine Quotierung oder anderweitige Begrenzung auf einen Mindestwert gibt es nicht. Die Ausbauverpflichtung ist den Jugendämtern im überigen seit dem Jahr 1996 bekannt, zumal sie zu diesem Zeitpunkt aufgefordert wurden, bedarfsgerechte Angebote vorzuhalten und auch Vorsorge zu treffen, dass ein unvorhergesehener Bedarf abgedeckt werden kann.

Die in der Diskussion befindetliche Quotierung von 32, bzw 35 % diente ursprünglich lediglich dazu, die durch den Bund bereitgestellten Mitteln (4 Mrd. Euro) für den Ausbau der U3-Plätze zu verteilen. Eine Bedarfserhebung des Deutschen Jugendinstitutes hat Bedarfsquote von 39 % ermittelt. Die in NRW unterstellte Bedarfsquote von 32 % - 144.000 Plätze entspricht lediglich einer "politischen" Grundannahme und hat mit der Realität nichts zu tun. Großstädte in NRW, wie Köln und Düsseldorf, gehen von einem Bedarf von über 50 % aus.

Die Unterstellung der Landesregierung, dass bis 2013 nur noch 44.000 Plätze geschaffen werden müssten, ist insofern auch eine schlichte Behauptung und zudem völlig unzureichend. Die Bertelsmannstiftung geht davon aus, dass alleine zum Erreichen einer Bedarfsquote von 37 % noch mehr als 60.000 Plätze geschaffen werden müssten.

Die Finanzierungsanstrengungen des Landes sind zwar zu begrüßen, da die Vorgängerregierung lediglich vorrangig nur die NRW zur Verfügung gestellten Bundesmittel (481 Mio. Euro) weitergeleitet hat. Der jetzt vorgesehene Ansatz in Höhe von 400 Mio. Euro ist aber nicht nur unzulänglich, weil damit das Land die Vereinbarung, nach der es genau so viele Mittel wie der Bund bereit stellen will, um 80 Mio. Euro unterschreitet, sondern weil auch durch das Landesförderprogramm die Förderhöhen um rd. 25 % gekürzt wurden, so dass der Gesamtausbau in der einzelnen Einrichtung nicht mehr ausreichend erfolgen kann.

Eine bedarfsgerechte Förderung der Kinder setzt nicht nur ausreichend viele Plätze voraus, sondern erfordert auch qualitativ angemessene Rahmenbedingungen. Diese sind in NRW nicht gegeben, zumal das KiBiz die sowieso schon unzulängliche Grundlage verschlechtert und die mit der KiBiz-Revision eingeführte U3-Pauschale in keiner Weise ausreichend ist, um die Verschlechterungen der Vergangenheit zu kompensien, geschweige denn Verbesserungen zu ermöglichen.

In dieser Situation ist es verständlich, das der Landeselternrat Kita NRW Eltern empfliehlt, Klage einzulegen, wenn kein Platz zur Verfügung gestellt werden kann. Im übrigen gilt bereis ab 1.8.2011 ein bedingter Rechtsanspruch für alle Kinder, bei denen ein Bedarf geltend gemacht wird.


Weiterführende Links

  • Kleine Anfrage im Landtagsarchiv
  • Dorstener Zeitung 24.10.2011
  • RPonline 17.10.2011
  • Aachener Zeitung 17.10.2011

Keine Kommentare vorhanden

Sie sind derzeit nicht angemeldet. Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich vorab bei uns registrieren. Alternativ können Sie sich über Ihren Facebook-Account anmelden.
Anmelden