KiBiz

KiBiz zwingt Evangelische Kirche Gelsenkirchen zur Aufgabe von Kindergärten

01.06.2011 Artikel

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Der Evangelische Kirchenkreis Gelsenkirchen/Wattenscheid will 10 von 27 seiner Kindertagesstätten aufgeben. Hintergrund sei vor allem das Kinderbildungsgesetz, das trotz der anstehenden Revision kaum einen wirtschaftlichen Spielraum zulasse, so dass der Trägeranteil immer weiter steige. Gleichzeitig käme hinzu, dass es einen erheblichen Investitionsbedarf gäbe, um die Einrichtungen an die aktuellen Anforderungen anzupassen.

Anmerkungen:

Auch wenn die Stadt Gelsenkirchen ihre Sicherstellungsverpflichtung erfüllen wird, so wird mit der Unzulänglichkeit der Finanzierung deutlich, dass das KiBiz zu einer Veränderung der Trägerlandschaft beiträgt, oder besser zwingt.

Es wird damit u.a. auf 2 Handlungsnotwendigkeiten hingewiesen:

Während einige Kommunen aus Eigenmitteln den Trägeranteil übernehmen, um einerseits die Trägervielfalt zu sichern und damit auch den finanziellen Aufwand für die Kommune begrenzen, ergibt sich in anderen Kommunen, die diese so genannten "freiwilligen Leistungen" nicht leisten wollen aufgrund ihrer Haushaltslage nicht leisten dürfen, zusätzlich belastet. Insofern wäre es sinnvoll, dass im KiBiz für alle Träger eine 100%ige Finanzierung der Regelausgaben erfolgt und sich Land und Kommune die die Aufbringung der Kosten teilen, so dass eine einseitige Zusatzbelastung einiger Kommunen vermieden wird.

Es fehlt seit Jahren nicht nur ein Landes-Investitionsprogramm für Anpassungen für bestehende Einrichtungen, um notwendige Sanierungen und Anpassungen an veränderte Anforderungen vornehmen zu können. Dass Träger aus der laufenden KiBiz-Finanzierung im Grundsatz keine ausreichenden Investitionen und Erhaltungsmaßnahmen vornehmen können, ergibt sich daraus, dass die Sachkostenpauschale mit dem KiBiz mit einem gekürzten Ansatz festgeschrieben wurde.

Diese Problematik ist sogar noch dadurch verschärft worden, dass für den U3-Ausbau nur die Plätze für Kinder unter 3 Jahren gefördert wurden und zudem bei gegenüber Trägern, die Rücklagen aus den KiBiz-Pauschalen angelegt haben, die "Steuerung" des Mitteleinsatzes aus den Pauschalen nicht ordentlich geregelt wurde.


Weiterführende Links

  • Beitrags DERWESTEN 31.5.2011

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