Kinderbildungsgesetz NRW

"Kirchturmdenken" gefährdet den evangelischen Kindergarten Wülfrath

22.10.2011 Artikel

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Die durch das Rheinisch-Westfälische Institut für Wirtschaftsforschung vorgelegte Studie, die u.a. darauf hinweist, dass das Ruhrgebiet keine Einheit sei, weil "Kirchturmdenken" Kooperationen behinderte und damit das Revier für Investitionen nicht und junge Menschen nicht attraktiv macht, findet in der Realität der Förderung von Kindergärten in NRW eine Entsprechung in der Grenzregion Wülfrath - Wuppertal. Die Stadt Wülrath weigert sich, einen Betriebskostenzuschuss für alle in dem evangeischen Kindergarten Düssel aufgenommenen Kinder zu übernehmen, da auch Kinder aus dem direkt angegrenzenden Wuppertal aufgenommen sind. Bisherige langjährige Auseinandersetzungen um die Finanzierungsfrage habe nicht zu einer Lösung geführt, so dass jetzt sogar die Stadt Wülfrath den gernerellen Bedarf für die eingruppige Einrichtung in Frage gestellt hat.

Kommentar:

In Berichten der Westdeutschen Zeitung vom 8.10. sowie der Rheinischen Post vom 19.10.2011 wird jedoch deutlich, dass es durchaus noch eine Lösung geben kann, zumal sich diese durch aus dem veränderten Kinderbildungsgesetz ab 1.8.2011 ergibt.

Es wurde nämlich die Regelung ersatzlos gestrichen, dass keine "landesfremdenden" Kinder (aus den Niederlanden, Belgien und den Nachbarbundesländern Hessen, Rheinland-Pfalz und Niedersachen) gefördert werden können. In der Abschaffung dieser Beschränkung wird daher jetzt in einer Petition auch die Begründung dafür gesehen, dass es bei der Förderung einer Einrichtung nicht darauf ankommt, wo der Wohnort der Kinder liegt, die in der Einrichtung aufgenommen sind. Insofern hat das KiBiz das bereits im Vorgängergesetz (GTK) enthaltene Betriebsstättenprinzip übernommen, aus dem sich eine umfassende Förderungsverpflichtung ergibt. Diese Auffassung wurde u.a. selbst durch den parlamentarischen Gutachter- und Beratungsdienst des Landes NRW bestätigt.

Es ist zu hoffen, dass nicht nur die durch das RWI bei Theatern, Alters- und Pflegeheimen sowie Schulen geforderten Koooperation eine entsprechende überregionale Bedarfsdeckung berüksichtigt wird, sondern dass auch im Bereich des Kindergartenwesens entsprechend verfahren wird, zumal die sozialen Bezüge von Familien mit Kindern nicht auf enge Gemeindegrenzen beschränkt sind.


Weiterführende Links

  • WZ vom 8.10.2011

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