Kleine Anfrage zur Personellen Besetzung: Fordert das KiBiz das Vorhalten der Personalwerte als Anstellungs- oder Betreuungsschlüssel?
07.09.2011 Artikel
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Unter Bezugnahme auf die Ausarbeitung von Dr. Forkel, der Kriterien zur Beurteilung herausgearbeitet hatte, ob Landesausführungsregelungen verlangen, dass Träger die personelle Besetzung lediglich als Anstellungsschlüssel oder als echten Betreuungsschlüssel vorhalten müssen, wird die Landesregierung mit der Kleinen Anfrage von Frau Dr. Butterwegge zu der Einschätzung befragt, ob sie bestätigt, dass nach den Regelungen des § 19 KiBiz in NRW ein "echter Betreuungsschlüssel" vorgehalten werden muss.
Kommentar:
Dies würde bedeuten, dass in allen Einrichtungen mindestens der in der Anlage zu § 19 ausgewiesene 2. Wert im Rahmen der personellen Besetzung realisiert sein muss.
Eine entsprechende Handhabung würde in NRW grundsätzlich zu einer wesentlich besseren Personalausstattung führen müssen, so dass auch die Betriebserlaubnisse verändert werden müssen. Dieser Verbesserung steht die Problematik gegenüber, dass die nach dem Kinderbildungsgesetz vorgesehene Bezuschussung nicht für alle Träger "auskömmlich" sein kann, zumal die als "sonstige Fachkraft-, bzw. Ergänzungskraftstunden" ausgewiesenen Anteile bisher auch zur Abdeckung der anteiligen Freistellung, sonstiger Personalaufwendungen und auch der Abdeckung der Sachkosten dienen.
Der Antwort der Landesregierung, die spätestens in 6 Wochen zu erwarten ist, kommt - so oder so - für NRW eine große Bedeutung zu.
Weiterführende Links
- Kleine Anfrage 15/2764
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