Entflechtungsgesetz: Zweckbindung für Soziale Wohnraumförderung und Hochschulbau beibehalten
Das Deutsche Studentenwerk (DSW) als Verband der 58 Studentenwerke in Deutschland fordert anlässlich der Beratungen zum "Entflechtungsgesetz", die Zweckbindung der Bundesgelder für den Sozialen Wohnungsbau und den Hochschulbau beizubehalten und die Mittel zu erhöhen.
31.01.2013 Pressemeldung Deutsches StudierendenwerkMorgen Freitag, den 1. Februar 2012, berät der Bundesrat das so genannte Entflechtungsgesetz, welches finanzielle Ausgleichszahlungen zwischen Bund und Länder regeln soll. Diese werden nötig, weil seit der Föderalismusreform von 2006 die ehemaligen Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgaben Soziale Wohnraumförderung ("Sozialer Wohnungsbau") und Hochschulbau alleinige Sache der Länder sind, der Bund aber bis 2019 noch Bundesgelder dafür zur Verfügung stellt.
DSW-Präsident Prof. Dr. Dieter Timmermann erklärt: "Angesichts der Rekordzahlen von Studierenden und Studienanfängern ist es zwingend erforderlich, dass bei den Mitteln, die der Bund noch bis 2019 den Ländern zur Verfügung stellt, die bisherige Zweckbindung für den Sozialen Wohnungsbau und den Hochschulbau erhalten bleibt."
"Am besten wäre es, die Mittel für die Soziale Wohnraumförderung enthielten einen definierten Anteil für den Studentenwohnheimbau, und die Gesamtmittel würden erhöht. Dann könnten die Studentenwerke dringend benötigte zusätzliche Wohnraumkapazitäten für Studierende schaffen und so auch die kommunalen Wohnungsmärkte entlasten", so Timmermann.
Timmermann unterstützt ausdrücklich die Forderung der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) nach einer Aufstockung und Zweckbindung der Bundesmittel für den Hochschulbau. "Auch die Hochschulen benötigen dringend finanzielle Planungssicherheit für ihre Bauvorhaben, ebenso die Studentenwerke mit ihren Mensen, deren Bau vielerorts ebenfalls aus diesen Mitteln finanziert wird."
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