Entwurf eines 4. Änderungsgesetzes zum Landeshochschulgesetz erforderlich

Bildungsminister Henry Tesch hält die gemeinsame Initiative der Landtagsfraktionen von SPD und CDU, die erforderlichen gesetzlichen Grundlagen für die Gebührensatzungen der Hochschulen sowie einen landeseinheitlichen Verwaltungskostenbeitrag einzuführen für erforderlich.

11.09.2008 Mecklenburg-Vorpommern Pressemeldung Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung Mecklenburg-Vorpommern

Eine entsprechende Novellierung des Landeshochschulgesetzes aus der letzten Legislaturperiode ist erforderlich geworden, nachdem das Oberverwaltungsgericht die Erhebung der Rückmeldegebühren auf der Grundlage der Hochschulgebührensatzung der Universität Greifswald für nicht ausreichend angesehen hatte. Damit drohen den Hochschulen empfindliche Einnahmeverluste für die Zukunft. Diese Gefahr gilt es mit den neuen gesetzlichen Vorschriften abzuwenden.

Die Einnahmen, die die Hochschulen künftig erzielen können, stehen ihnen zur Erfüllung ihrer Aufgaben direkt zur Verfügung. Insbesondere können die Hochschulen diese Mittel für die Verbesserung der Bedingungen von Studium und Lehre einsetzen.

Mit der Einführung eines landeseinheitlichen Verwaltungskostenbeitrages in Mecklenburg-Vorpommern wird die Entwicklung in anderen Bundesländern wie beispielsweise in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Hamburg, Niedersachsen und Thüringen nachvollzogen. In diesen Bundesländern wird ein Verwaltungskostenbeitrag zwischen 40 € und 75 € erhoben (vgl. Tabelle).

Unabhängig davon werden für das Studium in Mecklenburg-Vorpommern weiterhin keine Studiengebühren erhoben. Die Novellierung des Gebührenrechtes im Landeshochschulgesetz dient in erster Linie dazu, den Hochschulen – wie bisher – die Möglichkeit einzuräumen, für die Inanspruchnahme ihrer Verwaltungsleistungen entsprechende Einnahmen zu erzielen.


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