Energiekrise

Hamburg: Aktuell keine Preiserhöhungen für Studierende

Die steigenden Energiekosten stellen die Studierenden aktuell vor große Herausforderungen. Auch die inflationsbedingten Preissteigerungen in allen Lebensbereichen, insbesondere bei den Lebensmitteln, treffen Studierende hart.

16.12.2022 Hamburg Pressemeldung Hamburger Senat
  • Junge Leute sitzen in einem Meeting und brainstormen. © www.pixabay.de

Der Hamburger Senat hat Studierende in den aktuellen Krisenzeiten fest im Blick: Die Preise für Angebote des Studierendenwerks werden für Studierende trotz Kostensteigerungen aktuell nicht erhöht. Und auch in den nächsten Jahren sollen Preisanstiege bestmöglich begrenzt werden. Das dadurch beim Studierendenwerk für die Jahre 2023 und 2024 entstehende Defizit beabsichtigt der Hamburger Senat auszugleichen.

Forschung und Lehre dürfen in der Energiekrise nicht hintanstehen. Deshalb haben sich der Hamburger Senat, die Hamburger Hochschulen und das Studierendenwerk Hamburg darüber verständigt, dass aktuell keine Preiserhöhungen für Studierende anstehen. Auch in den nächsten Jahren sollen Preisanstiege bestmöglich begrenzt werden. Dies betrifft die Semesterbeiträge, Mieten in den Studierendenwohnanlagen und die Mensapreise. Die dem Studierendenwerk dadurch entstehenden Mehrkosten beabsichtigt der Hamburger Senat durch einen Defizitausgleich für die Jahre 2023 und 2024 auszugleichen. So kann das Studierendenwerk trotz Vervielfachung der Kosten die Mensen- und Mietpreise für Studierende aktuell stabil halten sowie auf eine Anhebung des Semesterbeitrages vorerst verzichten. Die Höhe des Defizitausgleiches lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht genau benennen, da noch nicht alle Einflussfaktoren, wie etwa die Energiepreisbremse des Bundes, beziffert werden können.

Wissenschaftssenatorin Katharina Fegebank:

„Studierende sind durch die Energiekrise zusätzlich großen Belastungen ausgesetzt: Viele hatten bereits durch die Corona-Pandemie mit finanzieller Unsicherheit zu kämpfen und nun steigen die Lebenserhaltungskosten stark an. Das Angebot des Studierendenwerks ist nicht nur in Krisenzeiten eine wichtige Säule für die soziale Sicherheit der Studierenden. Sie können hier günstig wohnen, zu geringen Preisen in den Mensen essen und vielfältige Beratungsangebote wahrnehmen. Gleichzeitig ist das Studierendenwerk ebenfalls von den steigenden Kosten betroffen. Deshalb hat der Hamburger Senat entschieden, diese aktuellen krisenbedingten Kostensteigerungen aufzufangen. So sorgen wir dafür, dass das Studierendenwerk die Preise für die Mieten und für das Essen in den Mensen stabil halten kann – und Studierende bekommen mehr Planungssicherheit. Das ist ein wichtiges Signal in der Energiekrise: Wir entlasten Studierende und stehen ihnen vor allem in Krisenzeiten zur Seite.“

Finanzsenator Dr. Andreas Dressel:

„Wir haben die soziale Lage der Studierenden in dieser Energiekrise fest im Blick. Unser Studierendenwerk ist mit gutem und günstigen Wohnen und Essen unser Garant für die soziale Daseinsvorsorge der rund 73.000 Studierenden – darauf können sich die Studierenden verlassen. In der akuten Krisenphase können wir Preisstabilität gewährleisten, in den nächsten Jahren wollen wir mögliche Preisanstiege bestmöglich begrenzen. Dass wir die Kostensteigerungen zunächst nicht an die Studierenden weitergeben, sondern zunächst auffangen und zukünftig begrenzen, ist ein starkes Bekenntnis des Senats zur sozialen Sicherheit der Studierenden in unserer Stadt. Der damit einhergehende Defizitausgleich für das Studierendenwerk in 2022, 2023 und perspektivisch in 2024 wird die Finanzbehörde in einem zweistelligen Millionen-Umfang fordern. Aber genau dazu haben wir einen Haushalt aufgestellt, der starke Fähigkeiten zur Krisenreaktion aufweist. Dass wir dabei auch die Hochschulen insgesamt im Blick haben, versteht sich von selbst. Hier gilt es aber, die Wirkungen der Preisbremsen und anderen Bundesmaßnahmen abzuwarten.“

Sven Lorenz, Geschäftsführer Studierendenwerk Hamburg:

„Studierende leiden besonders unter der aktuellen, von den Nachwirkungen von Corona und Inflation geprägten Situation, ihr Budget ist oft eng. Gleichzeitig ist auch das Studierendenwerk als Unterstützer der Studierenden mit höheren Kosten in allen Sparten konfrontiert. Wir freuen uns über die Absicht des Senats, die Defizite, die durch die enormen Preissteigerungen im Wirtschaftsplan des Studierendenwerks entstehen, bis Ende 2024 zu kompensieren. Dies ist ein ganz wichtiges Signal für alle Studierenden, denn solange das Defizit des Studierendenwerks durch die FHH in voller Höhe ausgeglichen wird, bleiben die Preise für das Mensaessen, die Mieten in den Wohnanlagen und der Semesterbeitrag stabil. Studierende haben eine bessere Planungssicherheit und erfahren eine Entlastung bei ihren Lebenshaltungskosten.“

Hintergrund

Der Hamburger Senat arbeitet im engen Schulterschluss mit dem Bund an Unterstützungsangeboten und Entlastungspaketen für Hochschulen und Studierende, etwa bei Entlastungen im Bereich der Energiekosten. Damit Bürger:innen entlastet werden, hat die Bundesregierung drei Entlastungspakete mit einem Volumen von mehr als 95 Milliarden Euro auf den Weg gebracht, ergänzt um einen 200 Milliarden starken Abwehrschirm. Der Hamburger Senat hat ergänzend zu den Entlastungspaketen des Bundes einen eigenen Notfallfonds Energiekrise mit einem Startkapital von 125 Mio. Euro ausgestattet. Die Entlastungsmaßnahmen helfen auch Studierenden: BAföG-Empfänger:innen werden durch die Heizkostenpauschale I und II unterstützt, Studierende in Minijobs haben die Energiepauschale bezogen. Die Auszahlung der Einmalzahlung für alle Studierende und Fachschüler:innen wurde am 1. Dezember 2022 vom Bundestag beschlossen und befindet sich aktuell in der Umsetzung. Hamburg hatte sich zudem frühzeitig dafür eingesetzt, dass die Hochschulen auch in Zeiten der Energiekrise nicht geschlossen werden – auch, um Studierende nicht durch zusätzliche Energiekosten zu belasten, die durch die digitale Lehre anfallen würden.

Hamburg hat von Beginn an deutlich gemacht, dass Hochschulen, Universitätsklinika, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und Studierendenwerke dringend zum Kreis geschützter Kunden zählen und unter den Schutz der Energiepreisbremse fallen müssen. Hochschulen wurden – ebenso wie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen – von der Soforthilfe des Bundes unterstützt, einer einmaligen Entlastung für Gas und Wärme für Dezember 2022. Außerdem fallen Hochschulen unter die Gas- und Wärmepreisbremse sowie die Strompreisbremse. Darüber hinaus profitieren die außeruniversitären Forschungseinrichtungen auch von einer Härtefallregelung mit bis zu 500 Millionen Euro. Damit wird die energieintensive Forschung zusätzlich unterstützt.

Der Hamburger Senat hat ergänzend zu den Entlastungspaketen des Bundes einen eigenen Notfallfonds Energiekrise mit einem Startkapital von 125 Mio. Euro ausgestattet. Neben den kurzfristigen Entlastungspakten inklusive Preisbremsen auf Bundesebene gilt die Zusage des Hamburger Senats, dass die Hochschulen in Anbetracht der steigenden Betriebskosten in angemessener Weise unterstützt werden. Zunächst sollen dabei die Wirkungen der Preisbremsen und anderen Bundesmaßnahmen abgewartet werden, um Doppelförderungen zu vermeiden.

Ansprechpartner

Hamburger Senat

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