Geschlechtergerechtigkeit

Hamburg stärkt Gleichstellung von Frauen an den Hochschulen

Die Gleichstellung an Hamburger Hochschulen hat sich in den letzten Jahren positiv entwickelt. So liegt Hamburg bei der Professorinnenquote im bundesweiten Vergleich bei überdurchschnittlichen 31,6 Prozent. Dennoch gilt noch immer, je höher die Karrierestufe, desto weniger Frauen sind vertreten, trotz ihres hohen Qualifikationsniveaus.

22.10.2024 Hamburg Pressemeldung Hamburger Senat
  • Professorin doziert vor einer Gruppe Studierender in einem Hörsaal. © Adobe Stock

Um das zu ändern, hat der Senat heute eine Novelle des Hamburgischen Hochschulgesetzes beschlossen. Ziel ist es, den Frauenanteil in den höchsten Ämtern der Hochschulen nachhaltig zu steigern und so die tatsächliche Gleichstellung zu fördern.

Mit der Gesetzesnovelle werden entscheidende Schritte eingeleitet. Dafür erweitert das Maßnahmenpaket unter anderem die Rechte der Gleichstellungsbeauftragten, bezieht Frauen konsequent in Auswahlgremien und Findungskommissionen ein und ermöglicht durch einen Ausschreibungsverzicht, hervorragende weibliche Nachwuchskräfte am Universitätsstandort Hamburg zu halten.

Gleichstellungssenatorin Katharina Fegebank: „An Hamburgs Hochschulen wird die Gleichstellung von Frauen bereits auf vielfältige Weise gelebt und gefördert, dennoch sind wir noch nicht am Ziel. An unseren Hochschulen stehen den 53 Prozent weiblichen Studierenden lediglich 31,6 Prozent Professorinnen gegenüber, auch wenn wir hier im Deutschlandvergleich sehr gut abschneiden. Deshalb bekommt unser Hochschulgesetz ein gleichstellungspolitisches Update. Ich freue mich, dass Hochschulen, Behörden, Gewerkschaften und Verbände mit uns an einem Strang ziehen, um das Hamburgische Hochschulgesetz anzupassen und so ein wichtiger und überfälliger Schritt in Richtung tatsächliche Gleichstellung an den Hochschulen gelingt.“

Univ.-Prof. Dr Hauke Heekeren, Sprecher der Landeshochschulrektorenkonferenz Hamburg: „Als UHH-Präsident und LHK-Sprecher unterstütze ich die Novelle des Hamburgischen Hochschulgesetzes zur Gleichstellung an Hochschulen. Gleichstellung ist nicht nur ein rechtliches Gebot, sondern ein essenzielles Prinzip für eine innovative und zukunftsfähige Universität. Es ist wichtig, dass alle Studierenden und Mitarbeitenden, unabhängig von Geschlecht oder Hintergrund, die gleichen Chancen haben, ihr Potenzial zu entfalten. Durch gezielte Maßnahmen zur Förderung von Vielfalt schaffen wir eine gerechtere akademische Umgebung und verbessern die Qualität unserer Lehre und Forschung. Die Universität Hamburg setzt sich für eine inklusive Bildungseinrichtung ein, in der Chancengleichheit zentral ist, denn nur so können wir die besten Ideen und Talente fördern. Die Stärkung der Gleichstellung ist entscheidend für die Innovationskraft unserer Hochschulen.“

Dr. Angelika Paschke-Kratzin, Sprecherin der Landeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten: „Mit der Novelle des Hamburgischen Hochschulgesetzes ist ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung der Ermöglichung von Geschlechtergerechtigkeit an den Hochschulen getan. Die leaky pipeline zeigt sich in den meisten Fächern leider immer noch durch eine schrittweise zunehmende Reduktion der Frauenanteile, angefangen beim Studentinnen-Anteil über die Promotions- und Postdoc-Phase bis hin zu den Professuren, je höher man in der Qualifikation steigt, umso stärker das Leck. Dem soll mit der Novelle abgeholfen werden. Auch zur Vereinbarkeit von Beruf oder Studium und Familie sind in das Gesetz weitere Aspekte aufgenommen wie beispielsweise die Pflegeverantwortung. Hervorzuheben ist, dass Chancengerechtigkeit gegenüber allen Geschlechtern Eingang gefunden hat. Diversität und Antidiskriminierung sind im Gesetz noch sichtbarer geworden.“

Hintergrund

Das Hamburgische Hochschulgesetz bildet den Rahmen der grundlegenden rechtlichen Regelungen zu den Hochschulen, auch hinsichtlich der Weiterentwicklung des Hochschulwesens.

Mit der vorliegenden Gesetzesnovelle zur Stärkung der Gleichstellung an den Hochschulen werden deshalb Gesetzesänderungen vorgenommen, die auf die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern an den staatlichen Hochschulen bis in die höchsten Ämter abzielen. U. a. sollen Frauen in Stellenbesetzungsverfahren explizit angesprochen und die Beteiligung von Professorinnen als Mitglieder der Auswahlgremien und Findungskommissionen durch neue Quotenregelungen gesichert werden. Außerdem werden die Kompetenzen der für die Erreichung tatsächlicher Gleichstellung essentiellen Gleichstellungsbeauftragen deutlich gestärkt. Ein Ausschreibungsverzicht in Berufungsverfahren soll u. a. ermöglichen, exzellenten weiblichen Nachwuchs durch sichere Anschlussperspektiven am Hochschulstandort Hamburg halten zu können.

§ 3 Absatz 4 Hamburgisches Hochschulgesetz sichert allen Hochschulmitgliedern ein diskriminierungsfreies Studium an der Hochschule zu. Mit der Ergänzung um Grundsätze zum Schutz vor sexueller Belästigung und sexualisierter Gewalt wird das Übereinkommen des Europarats vom 11. Mai 2011 zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) berücksichtigt. Die Hochschulen werden im Rahmen ihrer Hochschulautonomie dazu verpflichtet, Maßnahmen bei Verstößen gegen diese Grundsätze zu erarbeiten. Auch nichtbinäre Personen sollen in Zukunft – mit Blick auf die Maßgabe des Bundesverfassungsgerichts zur Option des dritten Geschlechts im Personenstand – in Formulierungen u. a. bei der Besetzung von Gremien berücksichtigt werden.

Den Rahmen in der Gesetzesnovelle bieten darüber hinaus u. a. Vorgaben zur Frauenförderung, die Ergänzung der gemeinsamen Aufgaben der Hochschulen, und die Aufnahme der gleichstellungswirksamen Haushaltssteuerung für die Hochschulen.

Ansprechpartner

Hamburger Senat

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