Hochschulzukunftsgesetz soll zum Wintersemester 2014/15 in Kraft treten
Wissenschaftsministerin Schulze hat die Eckpunkte zur Weiterentwicklung des nordrhein-westfälischen Hochschulrechts vorgestellt. "Die Eckpunkte sind das Ergebnis zahlreicher Experteninterviews und -gespräche mit den Hochschulen und mit gesellschaftlichen Gruppen", sagte Wissenschaftsministerin Svenja Schulze. "Auf der Grundlage der Eckpunkte werden wir jetzt einen breiten Dialog- und Konsultationsprozess führen. Und wir werden dem Wunsch der Hochschulen Rechnung tragen und in der Hochschulforschung renommierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in den Prozess einbeziehen."
21.11.2012 Pressemeldung Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-WestfalenZentrale Eckpunkte für die Weiterentwicklung des nordrhein-westfälischen Hochschulrechts sind:
- Beibehaltung der Verselbstständigung der Hochschulen;
- Einführung landesseitiger Rahmenvorgaben für die Bereiche Haushalt und Personal;
- Einführung einer Experimentierklausel zur Entwicklung eines neuen Finanzierungsmodells für die Hochschulen;
- Schaffung einer Öffnungsklausel für die Entwicklung von Rahmenvorgaben für "Gute Arbeit";
- Justieren des Aufgabenkatalogs der Hochschulräte;
- Ausbalancierte Aufgabenteilung zwischen Hochschulräten und Senaten.
Die vom Landeskabinett beschlossenen Eckpunkte sollen ab dem 10. Januar 2013 im Rahmen eines ersten Online-Beteiligungsdialogs (www.hochschule-gestalten.nrw.de) diskutiert werden. Der Online-Dialog ist der Auftakt zu einer digital und analog geführten öffentlichen Diskussion über die Weiterentwicklung des Hochschulrechts. Das Gesetz soll zum Wintersemester 2014/15 in Kraft treten. "Für die Weiterentwicklung des geltenden Rechts sind Planungssicherheit, Zeit und Augenmaß unerlässlich. Deshalb werden wir das Inkrafttreten und die Umsetzung der Novelle so terminieren, dass sie nicht zeitlich mit dem doppelten Abiturjahrgang zusammenfallen", sagte Schulze.
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