Professorenbesoldung

Höhere Grundbesoldung statt Leistungsbezüge?

Die Länder Bayern, Brandenburg, Bremen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Schleswig-Holstein haben bislang Vorschläge zur W-Besoldung vorgelegt. Das geht aus einer Übersicht des Deutschen Hochschulverbandes (DHV) hervor, die exklusiv in der November-Ausgabe der Zeitschrift "Forschung & Lehre" erscheint.

01.11.2012 Pressemeldung Deutscher Hochschulverband (DHV)

Die sieben Länder ziehen damit als erste Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Februar 2012, das das W2-Grundgehalt als "evident amtsunangemessen" bezeichnet und eine Reform der Professorenbesoldung bis zum Jahresende angemahnt hatte.

In allen bislang vorliegenden Entwürfen werde die W1-Besoldung unberührt gelassen, was vom DHV heftig kritisiert wird. Um zwischen den Grundbesoldungen W2 und W3 einen Abstand zu halten, wird die W3-Grundbesoldung angehoben. Die Erhöhungsbeträge für W2 erreichten zumeist etwa 15 Prozent des Grundgehalts. Dem hessischen Vorschlag, Erfahrungsstufen einzuführen, sei bislang nur Bayern gefolgt. Garantierte Leistungsbezüge als Zusatz zum Grundgehalt wollten Brandenburg und Bremen einführen. Bis auf Brandenburg sähen alle Landesregierungen vor, durch Anrechnungsvorschriften eine Umwandlung von Leistungsbezügen im Grundgehalt vorzunehmen.

"Damit wird in rechtsverbindlich zugesagte Leistungszulagen, aber auch in ein wettbewerblich ausgerichtetes und austariertes System vom Gesetzgeber massiv eingegriffen", schreibt der Geschäftsführer des DHV, Michael Hartmer, in der November-Ausgabe der Zeitschrift. Die sogenannte Konsumption sei "ein großer Schritt zurück zur C-Besoldung […], weil die für Leistungsbezüge zur Verfügung stehenden Mittel erheblich reduziert werden".

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Forschung & Lehre 11/2012 erscheint am 31. Oktober 2012. Auszüge der jeweils neuesten Ausgabe können Sie unter www.forschung-und-lehre.de lesen.


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