Immatrikulations- und Rückmeldegebühren:

Die GEW BERLIN geht davon aus, dass die Immatrikulations- und Rückmeldegebühr für Berliner Studierende vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt werden wird. Die Höhe der Gebühr von 51,13 Euro steht in einem groben Missverhältnis zu den nunmehr festgestellten Kosten von durchschnittlich 11,42 Euro für den Verwaltungsaufwand der Hochschulen. Die GEW BERLIN hatte die Proteste gegen diese Gebühr im Jahr 1996 mit den Studierendenvertretungen angeschoben und vertritt eine der noch anhängigen Musterverfahren.

22.02.2006 Berlin Pressemeldung GEW Berlin

Die Vorsitzende der GEW BERLIN, Rose-Marie Seggelke: "Wir freuen uns über die Entscheidung des OVG Berlin-Brandenburg, diese Gebühr nach 10 Jahren endlich vom Bundesverfassungsgericht prüfen zu lassen. Wir haben von Anfang an deutlich gemacht, dass es sich dabei um reine Abzocke bei den Studierenden handelt, die das geltende Verbot von Studiengebühren in Berlin unterläuft. Die Gebühr wurde damals eingeführt, um dem Landeshaushalt zusätzliche Einnahmen zu verschaffen. Die Hochschulen hatten davon nichts, sondern waren gezwungen, die Gebühr einzutreiben. Es ist völlig klar, dass das Land Berlin bei einer endgültigen positiven Entscheidung des Bundesverfassungs­gerichts die Gebühren auf Antrag an die damaligen Studierenden zurück zahlen muss. Statt den Schwarzen Peter hin und her zu schieben, sollte Berlin jetzt die finanziellen Vorkehrun­gen treffen, um die rechtswidrig einkassierten 100 Mio. Euro zu erstat­ten. Politische Fehlent­scheidungen dürfen nicht auf dem Rücken der Studierenden und der Hochschulen ausgeba­det werden.

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GEW Berlin

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