"Kein Abbau von Ausbildungskapazitäten in der Zahnmedizin in Gießen"

"Es besteht überhaupt kein Anlass, an der Vertragstreue der Rhön-Klinikum AG und an der Absicherung der zahnmedizinischen Ausbildung in Gießen zu zweifeln." Das hat der Staatssekretär im Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst, Prof. Dr. Joachim-Felix Leonhard, in einer Sondersitzung des Ausschusses für Wissenschaft und Kunst heute in Wiesbaden hervorgehoben. Die für eine ordnungsgemäße Ausbildung erforderlichen Stellen für ärztlich-wissenschaftliches Personal seien entgegen den in der Öffentlichkeit aufgestellten Behauptungen keineswegs reduziert worden.

31.10.2006 Hessen Pressemeldung Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst

Der Verweis auf ein Stellentableau, das seit Jahren eine fiktive Zahl von 49 Planstellen vorsehe, sei irreführend, weil diese Stellenzahl auf einem wesentlich höheren Bedarf für Aufgaben in der Krankenversorgung beruhe, als er seit längerem tatsächlich bestehe, erläuterte der Staatssekretär. "Schon vor der Privatisierung hat deshalb das Universitätsklinikum Gießen, damals noch als Anstalt des öffentlichen Rechts, aus guten Gründen darauf verzichtet, mehr Stellen zu besetzen als tatsächlich benötigt werden."

"Die Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH hat sich völlig vertragskonform verhalten, als sie die unberechtigten Forderungen einiger Zahnmediziner ablehnte und die Besetzung von nicht benötigten Stellen eines fiktiven Stellenplans verweigert hat", sagte der Staatssekretär. Er bedauerte, dass mit dem Hinweis auf die Privatisierung ein mehr als durchsichtiger Versuch unternommen worden sei, entgegen der eindeutigen und klaren Sachlage Partikularinteressen durchzusetzen. Prof. Dr. Leonhard begrüßte die gemeinsame Erklärung des Unternehmens und der Universität vom Donnerstag: "Allein schon die Tatsache, dass der Dekan des Fachbereichs Medizin in Gießen keine Notwendigkeit sieht, die Ständige Kommission für Forschung und Lehre einzuberufen – und dadurch den vertraglich vorgesehenen, gestuften Konfliktregelungsmechanismus überhaupt erst in Gang zu setzen – , unterstreicht die Haltlosigkeit der Vorwürfe." Der Staatssekretär wertete es als positive Geste des Unternehmens, eine zusätzliche ärztlich-wissenschaftliche Stelle einzurichten, obwohl es in keiner Weise dazu verpflichtet sei. "Damit wird der Vorwurf, der Unternehmensleitung seien Belange von Forschung und Lehre gleichgültig, noch zusätzlich widerlegt."


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