Kultusministerin Karin Wolff und Wissenschaftsminister Udo Corts: Schüler-Studium bleibt beitragsfrei

Hessens Kultusministerin Karin Wolff ermuntert besonders begabte Schülerinnen und Schüler, die Möglichkeiten des im Dezember 2004 novellierten Hochschulgesetzes zu nutzen, um bereits während der Schulzeit zu studieren: Im Gegensatz zum früheren Gasthörer-Status sehe § 63 Absatz 5 des Hessischen Hochschulgesetzes vor, schulbegleitende Studienzeiten und dabei erbrachte Prüfungsleistungen auf Antrag anzuerkennen, um ein späteres Studium zu verkürzen. "Schülerinnen und Schüler, die in der Schule nicht ausgelastet sind, können sich so Herausforderungen an der Hochschule stellen und parallel beide Bildungseinrichtungen besuchen", freut sich Karin Wolff. Die ersten Schülerinnen und Schüler machten davon bereits Gebrauch.

22.06.2006 Hessen Pressemeldung Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen

Angesichts der Debatte um Studienbeiträge stellen die Kultusministerin und Wissenschaftsminister Udo Corts klar: "Studienbeiträge werden für dieses Schüler-Studium auch in Zukunft nicht erhoben."

Die Organisation des Studiums für besonders begabte Schülerinnen und Schüler falle in die Autonomie der hessischen Hochschulen, so Udo Corts. Die einschlägigen Bestimmungen können unter www.hmwk.hessen.de/...........461bf5aa60df im Internetauftritt des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst abgerufen werden.


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