Mecklenburg-Vorpommern

Land ändert Rechtspraxis und erkennt Diplom-Abschlüsse aus der DDR an

Absolventinnen und Absolventen von Ingenieur- und Fachschulen der ehemaligen DDR können sich auch mehr als 20 Jahre nach der Wiedervereinigung ihre Bildungsabschlüsse anerkennen lassen. Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat die Bedingungen für die entsprechenden Verfahren verändert.

29.04.2013 Pressemeldung Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung Mecklenburg-Vorpommern

Wesentliche Änderung ist der Wegfall der sogenannten Stichtagsregelung. Nun haben auch Absolventinnen und Absolventen von Fach- und Ingenieurschulen die Möglichkeit, eine Nachdiplomierung zu beantragen, wenn sie ihren Abschluss nach dem 31. Dezember 1990 erworben haben. Bislang war dies nur Absolventinnen und Absolventen vorbehalten, die zu diesem Zeitpunkt die Ausbildung bereits beendet hatten.

Voraussetzung für die Verleihung des Diplomgrades mit dem Zusatz "FH" (Fachhochschule) ist, dass die Absolventinnen und Absolventen einen Nachweis einer mindestens dreijährigen einschlägigen Berufstätigkeit nach Abschluss des Studiums erbringen. Dieser akademische Grad entspricht einem Fachhochschulabschluss.

Bildungs- und Wissenschaftsminister Mathias Brodkorb appellierte an die Betroffenen, sich die Abschlüsse anerkennen zu lassen: "DDR-Bildungsabschlüsse sind in der Regel gleichwertig. Mit der Anerkennung wird den Absolventinnen und Absolventen eine berufliche Qualifikation bescheinigt. Dies kann bei einer Bewerbung wichtig sein."

"Es war bisher eine sachlich nicht zu rechtfertigende Ungleichbehandlung, die Anerkennung oder Nichtanerkennung von DDR-Abschlüssen ausschließlich von einer Stichtagsregelung abhängig zu machen und nicht davon, welche Ausbildung und Leistung die Betroffenen nachweisen können. Mit dieser Ungerechtigkeit ist nun in unserem Land nach vielen Jahren endlich Schluss", sagte der Minister.

Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat rund 60 Anträge nach den neuen Bedingungen bereits positiv beschieden. Mit der Änderung folgt das Land Mecklenburg-Vorpommern einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Sachsen und schließt sich der Verwaltungspraxis der Sächsischen Staatsregierung an. Nähere Auskünfte zur Antragstellung erteilt das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur.


Schlagworte

Keine Kommentare vorhanden

Sie sind derzeit nicht angemeldet. Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich vorab bei uns registrieren. Alternativ können Sie sich über Ihren Facebook-Account anmelden.
Anmelden