Mecklenburg-Vorpommern

Land unterstützt ausländische Studierende in wirtschaftlichen Notlagen

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt weiterhin ausländische Studierende an den staatlichen Hochschulen, wenn sie unverschuldet in eine wirtschaftliche Notlage geraten sind. Durch die Unterstützung soll den Studierenden ermöglicht werden, ihre Ausbildung an einer staatlichen Hochschule im Land weiterzuführen. Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat die Gültigkeit der Richtlinie verlängert.

05.03.2014 Pressemeldung Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung Mecklenburg-Vorpommern

"Wir wollen ausländische Studierende unterstützen, wenn sie unverschuldet in eine finanzielle Notlage geraten sind. Auch das ist Ausdruck der Willkommenskultur", sagte Bildungs- und Wissenschaftsminister Mathias Brodkorb. "Diese Notlage muss durch außergewöhnliche Umstände hervorgerufen worden sein, zum Beispiel durch Krankheit oder politische Krisen im Heimatland", so der Minister.

Gefördert werden können ausländische Studierende mit Beginn des vierten Fachsemesters, im Promotionsstudium sowie in einem ersten sich anschließenden Masterstudium und wenn zu befürchten ist, dass sie ohne eine finanzielle Unterstützung des Landes ihr Studium abbrechen müssten. Ausländische Studierende sollen somit in die Lage versetzt werden, für einen beschränkten Zeitraum ihren Lebensunterhalt zu sichern und ihre Unterkunft bezahlen zu können.

"Die Förderung erfolgt in Form eines Stipendiums und wird als Zuschuss gewährt, der nicht zurückgezahlt werden muss. Der Zuschuss kann allerdings nur gewährt werden, wenn die ausländischen Studierenden glaubhaft nachweisen, dass keine andere finanzielle Unterstützung möglich ist", betonte Minister Brodkorb.

Die Gesamtförderungsdauer darf zwölf Monate nicht überschreiten. Das Akademische Auslandsamt der jeweiligen Hochschule prüft einen entsprechenden Antrag und entscheidet per Bescheid über eine finanzielle Unterstützung. Ein Anspruch auf Gewährung der Förderung besteht nicht. Pro Jahr stehen im Landeshaushalt Mittel in Höhe von 25.100 Euro zur Verfügung.


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