Landesregierung unterstützt Revision des Universitätsklinikums Greifswald

Die Landesregierung unterstützt das Universitätsklinikum Greifswald im Berufungsverfahren gegen die Entscheidung des Bundeskartellamtes, das am 13. Dezember 2006 einen Zusammenschluss mit dem Kreiskrankenhaus Wolgast und somit erstmals eine öffentlich-rechtliche Fusion untersagt hat, informierte Bildungsstaatsekretär Udo Michallik.

14.12.2006 Mecklenburg-Vorpommern Pressemeldung Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung Mecklenburg-Vorpommern

"Sowohl regionalwirtschaftliche Aspekte und der Willen des Landkreises Ostvorpommern zur Zusammenarbeit als auch das Bestreben, die medizinischen Leistungsstrukturen effektiver zu entwickeln, sind von der Bundesbehörde nicht berücksichtigt worden. Das Universitätsklinikum Greifswald wird im Verhältnis zu privaten Anbietern eindeutig in seinem natürlichen Gestaltungsspielraum beschränkt, die eigene Position im Interesse der Patienten zu stärken", erklärte Michallik. "Für die Zukunft der öffentlich-rechtlichen Krankenhauslandschaft und die Patienten ist diese Entscheidung ein empfindlicher Rückschlag", betonte auch der Vorstandsvorsitzende und Ärztliche Direktor des Universitätsklinikums Greifswald, Prof. Dr. Claus Bartels.

Die Landesregierung bedauert ferner, dass das Bundeskartellamt das Argument, die Zusammenlegung der Krankenhäuser sei notwendig, um das Universitätsklinikum Greifswald im Wettbewerb der Universitätskliniken zu stärken und zu sichern, nicht hat gelten lassen. Die Besonderheit eines Universitätsklinikums bestehe darin, die Krankenversorgung mit Forschung und Lehre zu verbinden. Dieser Aspekt sei vom Bundeskartellamt nicht hinreichend berücksichtigt worden. Es würden alle rechtlichen Möglichkeiten genutzt, um die Entscheidung des Bundeskartellamtes rückgängig zu machen.


Keine Kommentare vorhanden

Sie sind derzeit nicht angemeldet. Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich vorab bei uns registrieren. Alternativ können Sie sich über Ihren Facebook-Account anmelden.
Anmelden