Mecklenburg-Vorpommern

Minister Tesch kündigt Gespräch mit Akkreditierungsrat zum Diplom an - Der Bologna-Prozesse steht außer Frage!

"Der Bologna-Prozess gilt! Das neue Landeshochschulgesetz Mecklenburg-Vorpommerns trägt dem Rechnung. Die darin eröffnete Möglichkeit der Vergabe eines Diplomtitels wurde auf der Basis von Stellungnahmen des Greifswalder Rechtsprofessors Prof. Dr. Claus Dieter Classen zum Landeshochschulgesetz seitens des Landes als unbedenklich angesehen und damit eingeführt", so die Reaktion von Bildungsminister Henry Tesch auf die jüngste Entscheidung des Akkreditierungsrates, der die Vergabe des Diplomgrades in einem Masterstudiengang für unzulässig erklärt hat.

11.06.2011 Pressemeldung Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung Mecklenburg-Vorpommern

"Ich bedaure diese Entscheidung, denn mit dem neuen Hochschulgesetz in Mecklenburg-Vorpommern, das die Vergabe des Titels Diplom auf Antrag der Studierenden unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht, wurde insbesondere eine Forderung der Ingenieure erfüllt, die damit bessere Chancen auf dem nationalen und internationalen Arbeitsmarkt verbinden", so Minister Tesch.

Er macht dazu deutlich, dass die Bolognabeschlüsse auch in Mecklenburg-Vorpommern unumstößlich und richtungweisend sind. Der Vorsitzende des Akkreditierungsrates, Prof. Dr. Reinhold R. Grimm, hat sich unmittelbar nach der Entscheidung an den Bildungsminister gewandt. Minister Tesch kündigte an, sehr kurzfristig ein Gespräch mit dem Akkreditierungsrat zu führen und dabei schon im vorab die entsprechenden Stellungnahmen von Prof. Dr. Classen zum Landeshochschulgesetz hinsichtlich dieser speziellen Regelung dem Akkreditierungsrat zur Verfügung zu stellen.


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