Neu-Regelung für Nebentätigkeiten an Saarhochschulen

"Mit der Neuregelung des Nebentätigkeitsrechts für wissenschaftliches und künstlerisches Personal an den staatlichen Hochschulen des Saarlandes begünstigen wir das Engagement innovativer Wissenschaftler und Forscher an unseren Hochschulen und Forschungseinrichtungen und fördern den Technologietransfer, zudem verbessern wir die wissenschaftliche Weiterbildung. Die neue Nebentätigkeitsverordnung ist auf ein positives Echo gestoßen." Das sagte Wirtschafts- und Wissenschaftsminister Joachim Rippel zu den ersten Erfahrungen mit der Neuregelung.

19.12.2007 Saarland Pressemeldung Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr des Saarlandes

Die Kooperation von Wissenschaft und Wirtschaft sei nun wesentlich erleichtert worden. Denn die alte Regelung habe ausgerechnet in staatlich geförderten Bereichen von Forschung und Entwicklung verhindert, dass für den Wissens- und Technologietransfer und die wissenschaftliche Weiterbildung qualifizierte Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer gewonnen werden konnten. Jetzt seien die Restriktionen für Nebentätigkeiten des Hochschulpersonals in staatlich geförderten Bereichen abgebaut. Dabei bleibe selbstverständlich der Grundsatz, dass eine Nebentätigkeit die Qualität des Hauptamtes nicht gefährden darf, unangetastet. Durch die Freistellung von der Ablieferungspflicht für bestimmte Tätigkeiten, die im öffentlichen Interesse liegen, wurden nunmehr annähernd gleiche Wettbewerbsbedingungen geschaffen wie für Nebentätigkeiten in der Privatwirtschaft.

Rippel sieht dadurch die Attraktivität des Standortes Saarland für Hochschullehrer, die gleichzeitig im Bereich des Technologietransfers und der wissenschaftlichen Weiterbildung tätig sein wollen, deutlich erhöht.


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