Schaugewächshäuser bleiben Universität und Öffentlichkeit erhalten

Die ZEIT-Stiftung möchte das Grundstück mit den Schaugewächshäusern erwerben. Die Rahmenbedingungen des Kaufvertragsentwurfs sehen vor, dass die ZEIT-Stiftung die Gewächshäuser mit dem dazugehörigen Betriebsgelände erwirbt.

30.09.2004 Hamburg Pressemeldung Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung Hansestadt Hamburg

Mit dem Erwerb des Grundstücks sollen zwei Mietverträge mit unbestimmter Laufzeit zwischen der Eigentümerin und der Universität Hamburg wirksam werden, die frühestens nach zehn Jahren gekündigt werden können. Für die Gewächshäuser soll die Universität eine symbolische Miete von einem Euro monatlich zahlen. Die Betriebs- und Instandhaltungskosten trägt die Universität.

Auf dem hinter den Schaugewächshäusern gelegenen Teil des Grundstücks befinden sich Betriebsgebäude, die nur zu einem geringen Teil für den Betrieb der Schaugewächshäuser genutzt werden.

Die ZEIT-Stiftung möchte durch den Kauf der Liegenschaft verhindern, dass Dritte das Grundstück erwerben, dessen Zufahrt über das Gelände der Bucerius Law School führt. Gleichzeitig möchte sich die ZEIT-Stiftung auch langfristig Erweiterungsmöglichkeiten für die Bucerius Law School sichern. So könnte auf dem Grundstücksteil, auf dem die nicht mehr benötigten Betriebsgebäude sind, nach zehn Jahren ein Erweiterungsbau für die Law School entstehen. Die Schaugewächshäuser wären davon nicht betroffen.

Die Universität als Trägerin soll über die Zukunft entscheiden. Sie trägt die finanziellen Lasten und verfügt über die wissenschaftliche Kompetenz. Es ist vorgesehen, die Erlöse aus der Veräußerung des Grundstücks für dringend notwendige Investitionen an der Universität Hamburg zu verwenden.


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