Universität Frankfurt ist wieder Stiftungshochschule
(bikl.de/PM) Pünktlich zum 1. Januar 2008 hat sich die Umwandlung der Goethe-Universität in eine Stiftungshochschule öffentlichen Rechts vollzogen. Der Staat zieht sich damit vollständig aus der Detailsteuerung der fünftgrößten deutschen Universität zurück und gewährt ihr ein bundesweit einmaliges Maß an Autonomie. Die Universität selbst kehrt dadurch zurück zu ihren Wurzeln - war sie doch im Jahre 1914 ausschließlich mit den Mitteln vermögender Frankfurter Bürger gegründet und in kürzester Zeit zu einer Hochschule von Weltruhm ausgebaut worden.
02.01.2008 Hessen ArtikelDen Weg zu der Organisationsreform hatte der Hessische Landtag in seiner Sitzung am 27. September 2007 frei gemacht, in deren Rahmen die maßgebliche Novelle des Hessischen Hochschulgesetzes verabschiedet wurde. Bereits zuvor hatte der Senat der Goethe-Universität der Umwandlung mit überwältigender Mehrheit zugestimmt.
Grundlage für Exzellenz in Forschung und Lehre
"Die Goethe-Universität erlebt heute die tiefgreifendste Veränderung der letzten fünfzig Jahre", würdigte Universitätspräsident Prof. Rudolf Steinberg die Neuordnung und dankte der Landesregierung und dem Landtag sowie allen beteiligten Universitäts-Mitgliedern für ihre konstruktive Mitarbeit an der Reform. "Die Stiftungsuniversität beschert uns ein bislang ungekanntes Maß an Autonomie und Selbstbestimmung. Auf dieser Grundlage können wir in den kommenden Jahren Exzellenz in Forschung und Lehre verwirklichen, wissenschaftliche Breite wahren und uns auf den Weg unter die 50 renommiertesten Universitäten der Welt machen." Die Stiftungsuniversität liefere den logistischen Rahmen für diesen ehrgeizigen Plan. Er solle in der kommenden Zeit in demselben Maße mit Leben gefüllt werden, wie sich die Universität weiter gegenüber Stadt und Region - wie bei ihrer Gründung - öffnen wolle.
In der Kritik: Mitspracherecht des Hochschulrats
Universitätsleitung und Landesregierung hatten sich auf diese Neuordnung in nur neun Monaten Monaten verständigt und ernteten von der Opposition im Landtag, aber auch von Arbeitnehmer- und Studentenvertretern den Vorwurf der Machtsicherung und der zu starken Öffnung der Universität gegenüber den Einflüssen der Wirtschaft. Dabei steht die Rolle des zukünftigen Hochschulrats im Zentrum der Kritik. Dieser setzt sich zusammen aus Vertretern von Wirtschaft, Kultur und Berufspraxis und darf zum Beispiel auch die Kandidaten für die Wahl zum Uni-Präsidenten vorschlagen, außerdem muss der Rat Satzungen, Entwicklungspläne und Tarifverträge genehmigen. Für die Opposition ein viel zu weit gehendes Mitspracherecht.
Weiterführende Links
- Homepage Stiftungsuniversität Frankfurt am Main
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