"Verbesserungen an den Hochschulen müssen erhalten bleiben"
Die Bedingungen für die Studierenden an den hessischen Hochschulen haben sich deutlich verbessert, seit dort Einnahmen in Höhe von gut 100 Millionen Euro im Jahr aus den Studienbeiträgen zur Verfügung stehen. Das hat Staatsministerin Silke Lautenschläger in der Debatte über die Studienbeiträge im Landtag hervorgehoben. Diese Verbesserungen, die von Öffnungszeiten der Bibliotheken über mehr Personal und damit die Betreuungsrelation bis hin zur Geld-zurück-Garantie reichten, müssten erhalten bleiben.
09.04.2008 Hessen Pressemeldung Hessisches Ministerium für Wissenschaft und KunstDie Ministerin wies darauf hin, dass durch die Studienbeiträge beispielsweise das Lehrangebot durch neues Personal ausgeweitet worden sei.
So habe die Hochschule Darmstadt Lehraufträge im Umfang von mehr als 1300 Einzelstunden an insgesamt 24 Lehrbeauftragte vergeben. An der Technischen Universität Darmstadt wurden von Oktober 2007 bis Februar dieses Jahres 21 wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingestellt und darüber hinaus Mittel für wissenschaftliche und für studentische Hilfskräfte aufgewendet. An der Fachhochschule Frankfurt wurden unter anderem 48 Lehraufträge vergeben, elf Vertretungsprofessuren sowie zwei Lehrkräfte für besondere Aufgaben seien vorgesehen. Zur Sicherstellung spezieller Angebote für ausländische Studierende wurde dort eine Lehrkraft für besondere Aufgaben eingestellt sowie sechs Lehraufträge vergeben. An der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Frankfurt wurden im Wintersemester zwei Lehraufträge zur Verbesserung des Studienangebots zur Berufsvorbereitung vergeben. An der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt wurden 83 Stellen geschaffen, die direkt der Lehre zuzuordnen sind. Allein dafür wurden von der Universität knapp 2,2 Millionen Euro veranschlagt. Diese Stellen sind befristet besetzt, in der Regel für drei Jahre. An der Justus-Liebig-Universität Gießen wurden bisher zwei neue Professoren-Stellen geschaffen, außerdem wurden sechs Lehrkräfte für besondere Aufgaben eingestellt und sieben Stellen für wissenschaftliche Mitarbeiter eingerichtet. Die Verträge haben hier in der Regel eine Laufzeit von zwei Jahren. An der Universität Kassel wurden im Wintersemester 17 ganze Stellen und zwei halbe Stellen für Lehrkräfte eingerichtet, in der Regel befristet für zwei Jahre. An der Hochschule für Gestaltung Offenbach wurden bisher zwei zusätzliche Lehraufträge vergeben; für das Sommersemester sind zwölf Lehraufträge vorgesehen. An der Fachhochschule Wiesbaden wurden bisher zusätzliche Sprachlehrer eingestellt und darüber hinaus 17 Lehraufträge vergeben.
Durch die Studienbeiträge sei aber auch die Ausstattung der Hochschulen weiter verbessert worden.
Als Beispiele nannte die Ministerin hier die Einrichtung eines audiovisuellen Studios im Fachbereich Media an der Hochschule Darmstadt. An der Fachhochschule Frankfurt wurde ein Selbstlernzentrum mit Räumen für Selbststudium und Gruppenarbeit/Projektarbeit, eine Lehrbuchsammlung mit Semesterapparaten, ein Computerraum sowie zusätzlichen Tutorien und Übungen, Trainings und Beratung für effektives Lernen aufgebaut. An der Hochschule Fulda wurden Öffnungszeiten und Angebote der Bibliothek ausgeweitet. Die Universität Gießen hat die Anzahl der Laptop-Arbeitsplätze für den Online-Zugang zu den elektronischen Informationen ausgeweitet, die Betreuung des Einsatzes von E-Learning-Elementen in der Lehre und der (multi-) medialen Hörsaalausstattung verbessert sowie eine Erweiterung der Öffnungszeiten des CIP-Clusters ermöglicht. Die Universitätsbibliothek erweitert ihr Angebot elektronischer Medien, bietet verlängerte Öffnungszeiten und schafft Studienliteratur an. An der Universität Kassel wurde in die Einrichtung und Erneuerung von Computer-Pools für die Lehre investiert.
Alle diese Verbesserungen, die aus den Studienbeiträgen finanziert werden, müssen nach den Worten der Ministerin im Interesse der Hochschulen und der Studierenden gesichert werden: "Die Studienbedingungen dürfen sich nicht verschlechtern."
Dass SPD und Grüne mit ihrem Gesetzentwurf zur Aufhebung der Studienbeiträge gleichzeitig auch die Langzeitstudiengebühren abschaffen wollten, zeige, dass es eben nicht um die Sache, sondern um Symbolpolitik gehe. Bei diesem Thema habe es vorher eine Menge Menschen gegeben, die sich mittels Immatrikulation einfach nur ein verbilligtes Ticket für den Nahverkehr besorgt oder sogar soziale Sicherungssysteme ausgenutzt hätten.
"Unseriös" nannte die Ministerin die Deckungsvorschläge in dem Entwurf, weil nichts dazu gesagt sei, wie die tatsächliche Kostenbelastung von mehr als 100 Millionen Euro im Jahr von 2009 an finanziert werden soll. "Damit stellen SPD und Grüne einen ungedeckten Wechsel auf die Zukunft aus." In jedem der nächsten Jahre werde das Land Ross und Reiter nennen müssen, wie die genannte Summe zuzüglich der Einnahmeausfälle des Landes zuzüglich der Kosten für die ja weiterhin laufenden Darlehenszinsen zuzüglich die ebenfalls erforderlichen Ausweitungen der Hochschulkapazitäten finanziert werden können. Der Entwurf von SPD und Grünen sehe dagegen nur für 2008 eine Deckung in Höhe von 28,7 Millionen Euro durch nicht näher bestimmte globale Einsparungen bei den so genannten sächlichen Verwaltungskosten vor. "Man kann aber nicht nur ein halbes Wintersemester finanzieren. Es muss schon über den 31. Dezember 2008 hinaus weitergedacht werden", betonte die Ministerin.
Wenn die Studienbeiträge durch staatliche Gelder ersetzt werden sollen, könnten diese allerdings künftig nicht mehr dem ausschließlichen Ziel der Verbesserung der Qualität der Lehre dienen, hob Staatsministerin Lautenschläger hervor. "Denn der in den Gesetzentwurf von SPD und Grünen aufgenommene Passus, wonach die aus dem Leistungsgesetz finanzierten Maßnahmen bei der Ermittlung der Aufnahmekapazität der Hochschulen außer Betracht bleiben, verstößt, anders als im Studienbeitragsgesetz, schlicht gegen das Grundgesetz." Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Artikel 12 lege nämlich fest, dass alle aus öffentlichen Mitteln finanzierten Stellen mit Lehrverpflichtung von Verfassung wegen bei der Berechnung der Kapazitäten berücksichtigt werden müssen.
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