Verbot von Studiengebühren verfassungswidrig

(bikl) Als verfassungswidrig hat das Bundesverfassungsgericht das Verbot von Studiengebühren in Deutschland erklärt. Damit gab der Zweite Senat heute der Normenkontrollklage von sechs unionsgeführten Bundesländern gegen die entsprechende Regelung im Hochschulrahmengesetz statt. Dort hatte die rot-grüne Koalition im Jahr 2002 die Gebührenfreiheit fürs Erststudium bundesweit zwingend festgeschrieben.

26.01.2005 Artikel

In der Begründung heißt es, das vor zweieinhalb Jahren erlassene bundesweite Gebührenverbot verletze das Gesetzgebungsrecht der Länder und sei damit nichtig. Der Bund habe damit seine Gesetzgebungskompetenz überschritten. Bildungsklick.de hat hat die Statements in diesem Bildungs-Special gesammelt.

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