Vereinbarung zum Hochschulpakt 2020 in Mecklenburg-Vorpommern unterzeichnet

Wissenschaftsminister Henry Tesch und die Rektoren der sechs Hochschulen in Mecklenburg Vorpommern haben am Mittwoch, d. 18. Juni 2007, eine Vereinbarung zur Umsetzung des Hochschulpaktes 2020 in Mecklenburg-Vorpommern unterzeichnet.

18.07.2007 Mecklenburg-Vorpommern Pressemeldung Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung Mecklenburg-Vorpommern

Ziel des Hochschulpaktes ist es, angesichts einer stark steigenden Zahl von Studienberechtigten insbesondere in den alten Bundesländern ein entsprechendes Angebot an Studienmöglichkeiten zu gewährleisten und gleichzeitig die Leistungsfähigkeit der Hochschulen zu sichern und auszubauen. Bund und Länder gehen von rund 90000 zusätzlichen Studienanfängern in der ersten Referenzperiode des Paktes 2007 bis 2010 aus.

Der Beitrag Mecklenburg-Vorpommerns besteht in dieser ersten Phase darin, die Plätze für Studienanfänger auf dem Niveau von 2005 beizubehalten, als insgesamt 6134 jungen Menschen an den staatlichen Hochschulen des Landes immatrikuliert wurden.

Die Landesvereinbarung zum Hochschulpakt regelt, wie die einzelnen Hochschulen gemeinsam mit dem Bildungsministerium dieser Aufgabe gerecht werden.

Dabei wird von folgenden Studienanfängerzahlen an den einzelnen Standorten ausgegangen:

  • Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald: 1 939 Studienanfänger/-innen
  • Universität Rostock 2 292 Studienanfänger/-innen
  • Hochschule für Musik und Theater
  • Rostock 66 Studienanfänger/-innen
  • Hochschule Neubrandenburg 453 Studienanfänger/-innen
  • Fachhochschule Stralsund 490 Studienanfänger/-innen
  • Hochschule Wismar 894 Studienanfänger/-innen

Weichen Hochschulen von der genannten Anzahl ab, tragen sie gemeinsam dafür Sorge, dass die Gesamtzahl der Studienanfänger nicht unterschritten wird.

Für den Erhalt dieser Studienkapazität erhält das Land bis 2010 Bundesmittel in Höhe von rund 11 Millionen Euro.

Diese Mittel sollen im Wesentlichen eingesetzt werden für:

  • Kapazitätsstabilisierende und -erweiternde Maßnahmen
  • Maßnahmen zur intensiveren Auslastung der Angebote z.B. in den Ingenieurwissenschaften und Naturwissenschaften,
  • qualitätsverbessernde Maßnahmen z.B. in der Lehrerausbildung,
  • Frauen fördernde Maßnahmen
  • Ausbau familienfreundlicher Hochschulen,
  • Optimierung des Übergangs von Schule zur Hochschule
  • Marketingmaßnahmen.

Um diesen Aufgaben gerecht zu werden, können die Hochschulen laut Vereinbarung zusätzliche wissenschaftliche Mitarbeiter mit flexibel festlegbarer Lehrverpflichtung beschäftigen, vorzeitig Professoren berufen, Seniorprofessoren beauftragen, zusätzliche Lehraufträge vergeben, Lehrkräfte für besondere Aufgaben beschäftigen oder auch Lehrer aus dem Schuldienst einsetzen.

Ein Begleitausschuss, in dem jeweils ein Vertreter der Hochschulen und des Ministeriums vertreten sind, koordiniert und steuert die Maßnahmen und berichtet dem Minister jährlich über Ergebnisse und Vorhaben.

Wissenschaftsminister Henry Tesch bewertete die Landesvereinbarung zum Hochschulpakt als ausgewogen und zielorientiert:

"Mit dieser Vereinbarung haben wir eine gute Arbeitsgrundlage dafür geschaffen, dass wir gemeinsam nicht nur ausreichende, sondern auch anspruchsvolle Studienangebote in Mecklenburg-Vorpommern vorhalten können, die auch für Studierende aus anderen Regionen Deutschlands und darüber hinaus attraktiv sind und so dem großen Bedarf an qualifizierten Fachkräften und wissenschaftlichem Nachwuchs gerecht werden."


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