Vergabe von Studienplätzen überzeugend geregelt

Anlässlich des Fachgespräches zum Thema Hochschulzulassung im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung erklären der bildungspolitische Sprecher der CDU/CSU Bundestagsfraktion, Stefan Müller MdB, und die zuständige Berichterstatterin, Professorin Monika Grütters MdB:

25.03.2009 Pressemeldung CDU/CSU

Die Vergabe von Studienplätzen wird künftig transparent und zügig erfolgen. Nicht zuletzt Dank des Engagements der Bildungsministerin Annette Schavan haben sich alle Beteiligten auf ein überzeugendes Verfahren verständigt. Der Bund übernimmt die Anschubfinanzierung, die Länder bekennen sich zur Finanzierung des laufenden Betriebs. Das neue Verfahren gewährleistet Wahlfreiheit für Studienplatzbewerber und Autonomie für die Hochschulen und gibt beiden Seiten frühzeitig die erforderliche Planungssicherheit.

Die Studienplatzbewerber können nun in einer ersten Runde bis zu 12 Studienwünsche abgeben. Die Hochschulen können für ihre Studienplätze Auswahlkriterien festlegen. Durch eine leistungsfähige Software erhalten beide Seiten frühzeitig Gewissheit. Diejenigen, deren Wünsche in der ersten Runde nicht berücksichtig wurden, erhalten in einer zweiten Runde rechtzeitig vor Semesterbeginn eine weitere Chance.

Insgesamt besteht Anlass zur Zuversicht, dass sowohl durch das neue Verfahren, das ab 2011 gelten soll, als auch durch das gefundene Übergangsverfahren die großen Herausforderungen der doppelten Abiturjahrgänge bewältigt werden können.

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CDU/CSU

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