Zulassung zum Studium wird sozial gerechter und weiterbildungsfreundlicher

Der Senat hat heute einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem die Zulassung von Studienbewerberinnen und -bewerbern zum Hochschulstudium sozial gerecht und weiterbildungsfreundlich fortentwickelt werden soll. In drei wesentlichen Bereichen soll das Hochschulzulassungsgesetz entsprechend geändert werden. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die sogenannte Härtefallquote von derzeit fünf auf 7,5 Prozent angehoben wird, 40 Prozent der Studienanfängerplätze im Studiengang "Sozialökonomie" der Universität Hamburg für Berufstätige ohne Abitur nunmehr dauerhaft reserviert werden und ein Nachteilsausgleich für Studienbewerberinnen und -bewerber mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen bei der Zulassung zu Master-Studiengängen eingeführt wird.

17.02.2009 Hamburg Pressemeldung Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung Hansestadt Hamburg

Durch die Anhebung der Härtefallquote soll sichergestellt werden, dass trotz gestiegener Bewerberzahlen diejenigen Studienanfänger, die auf Hamburg als Wohn- und Studienort angewiesen sind, auch hier ihren Studienplatz erhalten. Dies betrifft insbesondere Studienbewerber mit Behinderungen und Studienbewerber, die aus zwingenden familiären Gründen an Hamburg als Wohnort gebunden sind. Ebenso für Spitzensportler, die für die Ausübung ihrer Sportart auf die räumliche Nähe zu ihrer Trainingssportstätte bzw. ihrem Olympiastützpunkt angewiesen sind.

Durch die gesetzliche Verankerung einer 40 Prozent-Quote für Berufstätige ohne Hochschulzugangsberechtigung im Studiengang "Sozialökonomie" soll ein hoher Anteil von Studienanfängern mit Berufspraxis gesichert werden. Ziel ist es, dem Studiengang einerseits eine stärkere Profilbildung zu verleihen, andererseits soll die Quote einen wichtigen Beitrag für die Aspekte Weiterbildung und lebenslanges Lernen leisten. Der Studiengang "Sozialökonomie" ist ein spezieller Studiengang der früheren "Hochschule für Wirtschaft und Politik" (HWP). Eine bei der Integration der HWP in die Universität Hamburg hierzu erlassene Übergangsregelung ist ausgelaufen und soll nunmehr ab dem Wintersemester 2009/2010 dauerhaft gemacht werden.

Durch die Einführung eines bislang noch nicht gesetzlich vorgesehenen Nachteilsausgleichs für Studienbewerberinnen und -bewerber in Master-Studiengängen soll erreicht werden, dass in Master-Studiengängen mit Bewerberüberhang bei der Auswahl der bestgeeigneten Studierenden auch die besondere Lebenslage von Menschen mit Behinderungen berücksichtigt werden kann. Der Nachteilsausgleich bietet die Möglichkeit, behinderungsbedingt unerfüllbare Auswahlkriterien, wie z.B. Auslandsaufenthalte, durch andere, vergleichbare und auch mit der jeweiligen Behinderung erfüllbare Kriterien zu ersetzen. Hierdurch wird die Durchlässigkeit des Zulassungsverfahrens zu den Master-Studiengängen für Menschen mit Behinderungen erhöht, ohne dass dies zu einer Absenkung der Anforderungen an die Studierwilligen führt.


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