Brandenburg

Bildungsminister Rupprecht begrüßt Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur Teilzeit-Verbeamtung

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig hat heute die Klage von zwei Lehrerinnen zur Teilzeitverbeamtung verhandelt. Diese hatten sich gegen ihre mit der Verbeamtung angeordnete Teilzeitbeschäftigung gewandt. Das Bundesverwaltungsgericht stellte im Gegensatz zu den Vorinstanzen fest, dass die seinerzeit rund 7.500 in Teilzeitbeschäftigung ernannten Lehrkräfte rechtwirksam zu Beamtinnen und Beamte des Landes Brandenburg ernannt worden sind. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte damit seine Rechtsauffassung vom März 2008 und widersprach anderslautenden Urteilen des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg.

28.05.2010 Pressemeldung Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg

Bildungsminister Holger Rupprecht begrüßt die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts. "Damit herrscht nun endgültig Klarheit und Rechtssicherheit, dass alle rund 7.500 in Teilzeit verbeamteten Lehrkräfte rechtmäßig zu Beamten ernannt worden sind", unterstreicht Rupprecht. "Sie waren und sind rechtmäßig bestellte Beamte." Er sei froh, dass das Bundesverwaltungsgericht bei seiner Rechtsauffassung geblieben ist, so der Bildungsminister. "Damit dürften nun auch für die unteren Gerichte keine rechtlichen Zweifel mehr bestehen, dass die verbeamteten Lehrkräfte in Teilzeitbeschäftigung rechtmäßig ernannt wurden."

Das Bundesverwaltungsgericht sah zudem keine Notwendigkeit, die Frage, ob die so genannte antragslose Teilzeitbeschäftigung verfassungswidrig war, dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen, da die entsprechende Regelung des Landesbeamtengesetzes nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts mit dem 31. Dezember 1999 ausgelaufen ist.

Da die Klägerinnen erst zum Zeitpunkt ihrer Lebenszeitverbeamtung - nach dem, 31. Dezember 1999 - die Teilzeitanordnung beanstandet haben, bestand der Anspruch auf Vollzeitbeschäftigung auch erst ab diesem Zeitpunkt. Ob sich daraus ein rückwirkender Besoldungs- und Versorgungsanspruch ergibt, ließ das Gericht offen.

Dieser Anspruch käme ohnehin nur noch für diejenigen in Betracht, die sich noch in einer rechtlichen Auseinandersetzung mit dem Land befinden. Ob die Klägerinnen diesen Anspruch rechtlich durchsetzen können, dazu äußerte sich das Bundesverwaltungsgericht nicht.

Die Leistungsansprüche der betroffenen Lehrkräfte lehnt Rupprecht ab. "Ich halte es für ein falsches Signal, wenn Beamte des Landes für nicht geleistete Arbeit Anspruch auf Besoldung und Versorgung hätten."

Zur Teilzeitverbeamtung:

Zwischen den Jahren 1998 und 2005 wurden rund 7.500 Lehrkräfte in Teilzeit verbeamtet. Hintergrund für diese Entscheidung: Der Einbruch der Geburtenzahlen nach der Wende führte zu einem dramatischen Absinken der Schülerzahlen - die Zahl der Schülerinnen und Schüler an öffentlichen Schulen sank von 471.000 im Schuljahr 1996/1997 auf 294.000 im Schuljahr 2006/2007 - und damit auch zu einem Überhang an Lehrkräften. Mit dem Angebot einer Verbeamtung in Teilzeitbeschäftigung wurde eine große Anzahl von angestellten Lehrkräften mit Vollzeitverträgen dazu motiviert, Teilzeitangebote anzunehmen, um so den vorhandenen Personalüberhang sozialverträglich abzubauen. Mehrere hundert Lehrkräfte klagten anschließend gegen die Teilzeitbeschäftigung. Im Rahmen dieser rechtlichen Auseinandersetzung stellten das Verwaltungsgericht Potsdam und Cottbus sowie das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg fest, dass wegen der aus ihrer Sicht fehlerhaften Ernennungsurkunde keine wirksamen Beamtenverhältnisse zustande gekommen sind.

In einem Musterprozess hatte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 20. März 2008 die Klage einer Lehrerin zur Teilzeitverbeamtung verhandelt. Das Verfahren endete mit einem Vergleich. Auf der Basis des Vergleichsvorschlags des Gerichts nahm die Klägerin ihre Klage zurück. Das Land Brandenburg verpflichtete sich im Gegenzug, die Betroffene zum 01. August 2008 voll zu beschäftigen. Die Ernennung zur Beamtin erklärten die Richter für wirksam.

Sowohl die Verwaltungsgerichte Potsdam und Cottbus als auch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg stellten in Folgeprozessen die Verbeamtung der Lehrkräfte wegen der fehlerhaften Ernennungsurkunde erneut in Frage und vertraten die Auffassung, dass die Kläger keine rechtmäßigen Beamten seien.

Derzeit befinden sich noch rund 200 Lehrkräfte in einer rechtlichen Auseinandersetzung mit dem Land. Sie fordern eine rückwirkende Bezahlung, da sie der Auffassung sind, sie hätten von Anfang an in Vollzeit beschäftigt werden müssen. Diese Rechtsauffassung wird vom Land bestritten.


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