BLLV

Bildungspaket: Ärgernis für Schulleiter

Das Bildungs- und Teilhabepaket sorgt an vielen Schulen in Bayern für großen Ärger. In der Kritik steht der enorme zusätzliche Aufwand für die Schulleitungen, der mit der Vergabe verbunden ist. "Angesichts der Aufgabenfülle ist er kaum zu bewältigen", beklagte der Präsident des Bayerischen Lehrer- und Lehrerinnenverbands (BLLV), Klaus Wenzel, im Vorfeld eines am Wochenende in München stattfindenden Symposiums. Es befasst sich mit der künftigen Rolle der Schulleitungen in Bayern.

29.02.2012 Pressemeldung Bayerischer Lehrer- und Lehrerinnenverband (BLLV) e.V.

"Selbstverständlich unterstützt der BLLV jede Zuwendung für bedürftige Kinder. Wir kritisieren aber, dass sämtliche mit dem Bildungspaket anfallenden Aufgaben an die Schulleitungen delegiert werden." Besonders belastend sei die Situation für Schulen in Ballungsräumen oder in Regionen mit hoher Arbeitslosigkeit. Wenzel appellierte an die verantwortlichen Politiker, die Vergabepraxis zu überdenken. "Bayerns Schulleitungen haben es satt, ständig mit neuen und zusätzlichen Aufgaben konfrontiert zu werden - ohne unterstützendes Personal, ohne entsprechende Ausbildung, und ohne entsprechende Bezahlung." Oftmals bliebe ihnen nichts anderes übrig, als sich in rechtlichen Grauzonen zu bewegen, weil Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten nicht klar definiert würden. Rektoren/innen an Grund- und Mittelschulen müssten darüber hinaus auch noch unterrichten - "obwohl gerade an ihren Schulen am häufigsten Bildungs- und Teilhabepakete vergeben werden." Wenzel schlug vor, den Jobcentern die Abwicklung zu überlassen - Schulen könnten im Gegenzug Unterstützung und Vermittlung bei der Überprüfung der Fakten leisten.

Die Aufgaben, die im Zusammenhang mit dem im März 2011 von der Bundesregierung auf den Weg gebrachten Bildungs- und Teilhabepakets an bayerische Schulleitungen delegiert wurden, sind vielfältig. Sie reichen von der Beratung der Eltern beim Ausfüllen der Anträge, über die Errechnung der Pauschale für die Mittagsverpflegung, die Aufbewahrung großer Geldbeträge bis zur Prüfung der individuellen Gültigkeitsdauer von Kostenübernahmeerklärungen. Erschwert wird die Arbeit oft von Sprach- und Verständigungsproblemen bei Kindern mit Migrationshintergrund oder Kindern aus sozial benachteiligten Familien. Der Zeitaufwand für Beratung, Ausfüllen, Sammeln und Verwalten der Anträge ist immens. Zusätzlich müssen die Pauschalbeträge von den Schulen ermittelt und festgelegt werden.

"Daraus ergeben sich für die Schulleiterinnen und -leiter unzumutbare rechtliche Unsicherheiten", bemängelte Wenzel. Geldbeträge müssten nicht nur ausbezahlt, festgelegt, sondern auch aufbewahrt und verwaltet werden. Die Ermittlung von Daten führe außerdem zu einer rechtlichen Gratwanderung, denn völlig ungeachtet blieben Maßgaben, die den Datenschutz oder die Verwaltung, Aufbewahrung und Ausbezahlung hoher Geldbeträge beträfen.

"Hier wurden unüberlegt, undurchdacht und vor allem bequem sensibelste Aufgaben an Schulleitungen übertragen, die diese angesichts ihrer ohnehin schon extrem hohen Arbeitsbelastung gar nicht erfüllen können", kritisierte der BLLV-Präsident. So könne der Staat nicht mit einer Berufsgruppe umspringen, von der erwartet werde, Schulen verantwortungsvoll zu führen, Schulentwicklungsprozesse voranzubringen, Ganztagsschulen einzuführen, Inklusion umzusetzen und darüber hinaus allen Schülern und dem Kollegium gerecht zu werden." Die Erwartungen stiegen ins Unermessliche. "Gleichzeitig sind die meisten Schulleiterinnen und -leiter aber damit beschäftigt, den Mangel zu verwalten", kritisierte Wenzel. "Es fehlt an Personal und Ausstattung."

Inzwischen sei die Situation für viele Schulleiterinnen und Schulleiter unerträglich. "Viele kapitulieren vor der nicht mehr zu bewältigenden Fülle." Wenzel forderte die Bayerische Staatsregierung auf, umgehend Entlastungsmaßnahmen einzuleiten.

  • Künftig sollten die Kommunen gemäß den Lebenshaltungskosten die Sollbeträge ermitteln und
  • Jobcenter sollten die Abwicklung übernehmen - dazu gehört die Betreu-ung der Antragsteller beim Ausfüllen der Formulare sowie bei der Aus-zahlung der Beträge.
  • Schulen könnten die Behörden dahingehend unterstützen, dass sie Fakten übermitteln und prüfen, etwa: welche Schule besucht das Kind? Welche Angebote nimmt das Kind wahr oder besteht Bedarf für Nachhilfe?

Das Symposium findet am Samstag, 3. März 2012, in der Landesgeschäftsstelle des BLLV in München, am Bavariaring 37 statt. Es beginnt um 10 Uhr und endet voraussichtlich gegen 16 Uhr. Medienvertreter sind herzlich eingeladen. Weitere Infos zur Veranstaltung sind auch auf der BLLV-Homepage zu finden unter www.bllv.de.


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