Drei-Punkte-Programm gegen den Übertrittsdruck
Als "vollkommen unbefriedigend", "höchst fragwürdig" und "pädagogisch nicht zu rechtfertigen" hat der Landesvorstand des Bayerischen Lehrer- und Lehrerinnenverbandes (BLLV) die neuen Übertrittsregelungen bezeichnet. In einem einstimmig verabschiedeten Positionspapier schlagen die BLLV-Exerten ein drei Punkte umfassendes Programm vor, mit dem die Situation entschärft werden kann.
27.05.2009 Pressemeldung Bayerischer Lehrer- und Lehrerinnenverband (BLLV) e.V.Ihrer Auffassung nach ist es nicht möglich, Schülerinnen und Schüler in homogene und stabile Leistungsgruppen aufzuteilen. Das Leistungsvermögen Heranwachsender sei zu komplex, zu vielfältig und zu instabil. Auch seien die zugrundeliegenden Kompetenzbeschreibungen und Diagnoseverfahren zu unterschiedlich, um zuverlässige Diagnosen zu erstellen. Hinzu komme, "dass Noten generell nicht valide vergleichbar sind und der Zeitpunkt der Aufteilung und Sortierung von Schülern/innen wesentlich zu früh ist." "Die Belastungen sind für alle Beteiligten gravierend", erklärte BLLV-Präsident Klaus Wenzel und appellierte an Staatsregierung und Kultusministerium das Übertrittsverfahren noch einmal kritisch zu überdenken und die Vorschläge des BLLV in die Überlegungen einfließen zu lassen. "Im Mittelpunkt der schulpolitischen Reformen müssen die Bedürfnisse der Kinder stehen. Es geht um Schüler und nicht um Schularten."
Grundsätzlich fordert das BLLV-Gremium eine längere gemeinsame Schulzeit. Solange sie noch nicht verwirklicht ist, sollten aus pragmatischen Gründen folgende Regelungen für das Übertrittsverfahren gelten:
- Die Übertrittsentscheidung liegt nach eingehender Beratung in der Verantwortung der Eltern.
- Grundlage ist eine Empfehlung der abgebenden Schule. Die Übertrittsentscheidung basiert auf Leistungsmessungen und der Diagnose der Lernkompetenzen. In die Entscheidung der Eltern müssen auch die aufnehmenden Schulen einbezogen werden.
- Um die Qualität der Beratungsangebote zu sichern, muss die Diagnosekompetenz der Lehrkräfte aller beteiligten Schularten weiter gestärkt werden. Auch die Kooperation zwischen abgebenden und aufnehmenden Schulen sowie die gegenseitige Kenntnis übereinander müssen erheblich vertieft werden. Die Kompetenz der qualifizierten Beratungslehrerkräfte sollte unter angemessener Anrechnung des Aufwandes für die Übertrittsberatung genutzt werden.
"Dass der Übertrittsdruck sowohl für Schüler als auch für Eltern und die Lehrkräfte außerordentlich belastend ist, ist inzwischen unbestritten. Durch die sich verschärfende Konkurrenz auf dem Arbeitsmarkt und die Bildungsaspiration der Eltern nimmt der Druck erheblich zu", heißt es in dem Positionspapier. Die Verantwortung für die Übertrittsentscheidung werde jedoch allein den Lehrkräften zugeschoben - "obwohl sie wissen, dass sie pädagogisch nicht zu rechtfertigen ist und die Diagnosemöglichkeiten ungenügend sind. Darunter leiden fast alle Lehrerinnen und Lehrer an Grundschulen", betonte Wenzel. Die neuen Regelungen belasten das Lernklima extrem, denn die Lern- und Prüfungsphasen werden erschwert. Die Schule wird mehr und mehr "verbürokratisiert", was zu einer Schwächung der pädagogischen Verantwortung der Lehrkräfte führt.
"Die Situation ist mehr als unbefriedigend", sagte Wenzel. "Das zeigt sich auch daran, dass die Politik die Übertrittsregelungen ständig verändert. Das grundsätzliche Problem jedoch hat bislang keine dieser Regelungen lösen können." Für den BLLV gibt es nur einen Weg aus diesem Dilemma: Eine Schule, die steigende Heterogenität ihrer Schülerschaft akzeptiert. "Eine solche Schule verzichtet auf eine Aufteilung der Schüler in unterschiedliche Schularten und vermeidet damit die nicht lösbaren Probleme der Fehlzuweisungen und mangelnden Durchlässigkeit. Sie wird der Unterschiedlichkeit der Schülerschaft durch Individualisierung, Binnendifferenzierung, modularisierte Angebote und selbstgesteuertes Lernen gerecht."
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