Durchbruch für neues Gastschulabkommen zwischen Hamburg und Schleswig-Holstein
Hamburgs Bildungssenator Dietrich Wersich und Schleswig-Holsteins Bildungsminister Dr. Ekkehard Klug haben heute in Hamburg die Einigung zum Gastschulabkommen zwischen ihren beiden Bundesländern bekannt gegeben.
08.12.2010 Pressemeldung Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (BSFB)Bildungsminister Dr. Ekkehard Klug: "Wir haben eine Verständigung erreicht. Für beide Länder, vor allem aber für die betroffenen Schülerinnen und Schüler und ihre Eltern ist dies ein sehr gutes Ergebnis. Denn sonst hätte uns ein vertragsloser Zustand mit dramatischen Folgen für die Betroffenen gedroht."
"In sehr konstruktiven und persönlichen Verhandlungen zwischen Minister Dr. Klug und mir ist es kurzfristig gelungen, Konflikte die bislang bestanden beizulegen und uns über ein neues langfristiges Abkommen zu verständigen", so Senator Dietrich Wersich. "Damit schaffen wir Sicherheit für die Schülerinnen und Schüler, aber auch für die besonderen Hamburger Privatschulen." Beide Bildungspolitiker betonten, dass es mit dem auf fünf Jahre abgeschlossenen neuen Gastschulabkommen nun für einen längeren Zeitraum ein hohes Maß an Rechtssicherheit gebe.
Die Länder streben an, grundsätzlich den Schulbesuch ihrer Schülerinnen und Schüler im eigenen Land zu ermöglichen. Die neue Regelung stellt aber sicher, dass Kinder aus Familien, die im Hamburger Umland von einem in das andere Land umzögen, ihren Schulbesuch dort fortsetzen können, wo sie ursprünglich eingeschult worden sind. Zugleich können alle Schüler, deren Schulverhältnis bis Ende 2010 begründet war, ihren Schulbesuch fortsetzen. Dank des neuen Abkommens werden außerdem verwaltungsaufwändige Einzelfallabrechnungen vermieden.
Das neue Gastschulabkommen, das zum 1. Januar 2011 in Kraft tritt, hat eine Laufzeit von fünf Jahren. Im Jahr 2011 zahlt Schleswig-Holstein statt wie bisher 8,5 Millionen Euro an Hamburg einen Ausgleich in Höhe von 12,4 Millionen Euro, wobei auf den Besuch von Hamburger Ersatzschulen ein Betrag von 6,9 Millionen Euro entfällt. In den Folgejahren bis 2015 steigt der Betrag um jährlich 200.000 Euro, um die Kostensteigerungen aufzufangen. Für den Schulunterricht der Kinder und Jugendlichen, die von Hamburg in schleswig-holsteinischen Einrichtungen und Pflegefamilien untergebracht sind, übernimmt Schleswig-Holstein die Kosten.
Das Gastschulabkommen regelt außerdem, dass für beide Länder grundsätzlich der Schulbesuch der Schülerinnen und Schüler im eigenen Land Vorrang hat. Ausnahmen sind neben persönlichen Härtefällen vier klar definierte Bereiche:
- Schülerinnen und Schüler aus der Gemeinde Barsbüttel können ein staatliches Hamburger Gymnasium bis zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife besuchen.
- An staatlichen Hamburger Sonderschulen für die Förderschwerpunkte körperliche und motorische Entwicklung, Hören und Sehen werden bis zu 150 Schülerinnen und Schüler aus Schleswig-Holstein mit entsprechendem Förderbedarf aufgenommen.
- Schulpflichtige Schülerinnen und Schüler aus Schleswig-Holstein können Hamburger berufsbildende Schulen besuchen, wenn sie von Schleswig-Holstein eine Freigabe erhalten haben. Das ist nur möglich, wenn der Schulweg deutlich länger als zu einer Hamburger Schule wäre.
- Schleswig-holsteinische Schülerinnen und Schüler können Hamburger Privatschulen besuchen.
Bildungsminister Dr. Klug kündigte an, dass die schleswig-holsteinischen Umlandgemeinden künftig auch an Ausgleichszahlen für den Besuch von öffentlichen Schulen beteiligt werden. Gemeinden, aus denen Schülerinnen und Schüler in Hamburg zur Schule gehen, müssten in Zukunft sowohl für den Besuch von privaten als auch öffentlichen Hamburger Schulen Schulträgerkosten an das Land entrichten.
Senator Wersich: "Nach vielen Jahren Verhandlungen ist das neue Abkommen ein echter Durchbruch."
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