Einstellungsbedingungen für Lehrer werden verbessert
Am 7. März 2013 hat sich die Kultusministerkonferenz darauf verständigt, den Lehrerarbeitsmarkt in Deutschland zu vereinheitlichen. Gegenwärtig kann es noch immer zu Schwierigkeiten bei der Anerkennung von Lehramtsabschlüssen in Deutschland kommen. Mit der Änderung des Lehrerbildungsgesetzes sollen diese Hürden in Mecklenburg-Vorpommern beseitigt werden.
17.09.2013 Pressemeldung Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung Mecklenburg-Vorpommern"Es gibt berechtigte öffentliche Kritik an so manchen Auswüchsen des Bildungsföderalismus. Dass die Länder in Deutschland sich bisweilen noch immer schwer tun, die Lehramtsausbildung anderer Länder vorbehaltlos anzuerkennen, gehört zu diesen negativen Auswirkungen. Mit der Änderung des Lehrerbildungsgesetzes wollen wir diese Hürden in Mecklenburg-Vorpommern endlich beseitigen. Dies ist nicht nur für die Betroffenen wichtig, sondern auch für die Gewinnung von Lehrernachwuchs für Mecklenburg-Vorpommern."
Verbunden mit dieser bundesweiten Harmonisierung ist außerdem die "Qualitätsoffensive Lehrerbildung". Der Bund wird die Länder ab 2014 mit insgesamt 500 Mio. Euro über einen Zeitraum von 10 Jahren fördern, um die Qualität der Lehrerbildung an den Hochschulen zu erhöhen. Mecklenburg-Vorpommerns Hochschulen können von diesem Programm jährlich in einer Höhe von bis 800.000 Euro profitieren.
Die Novelle des Lehrerbildungsgesetzes sieht außerdem Änderungen des Bewerbungsverfahrens für den Vorbereitungsdienst vor. Bislang war die Vergabe der Referendarplätze für den Schuldienst an das Haushaltsgesetz gebunden. Eine Gerichtsentscheidung hat dem Land aufgegeben, dies künftig in einer Verordnung zu regeln. Die Gesetzesänderung schafft hierfür die entsprechende Rechtsgrundlage.
Darüber hinaus soll im Gesetz geregelt werden, dass Lehrkräften ohne Lehramt unter bestimmten Voraussetzungen Aufstiegschancen geboten werden können. Wer erfolgreich an Schulen arbeitet und sich weiter qualifiziert, soll nach mehreren Jahren letztlich denselben Lohn erhalten können wie Lehrkräfte mit Lehramtsausbildung. Diese Regelung ist eine Folgeanpassung aus der künftigen Verbeamtung der Lehrkräfte. Im allgemeinen Beamtenrecht sind vergleichbare Regelungen vorgesehen. "Angestellte Lehrkräfte wären ohne diese Übertragung gegenüber verbeamteten Lehrkräften deutlich schlechter gestellt. Das wollen wir verhindern. Es ist eine Frage von Gerechtigkeit, dass gute und qualifizierte Lehrkräfte ohne Lehramtsabschluss nicht bis zu ihrem Berufsende mit einer deutlich niedrigeren Vergütung bestraft werden. "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit" muss auch in Lehrerzimmern gelten", so Brodkorb weiter. Abstriche bei der Qualität der Lehrerausbildung sind damit weder geplant noch verbunden.
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