Flexible Rückgabe der Mehrarbeit aus Vorgriffsstundenmodell

"Wir haben die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass alle Lehrkräfte, die Teil des Vorgriffstundenmodells waren, nun die Mehrarbeit, die sie geleistet haben, ihren individuellen Bedürfnissen entsprechend zurückfordern können. Dazu werden flexible Lösungen angeboten, über die sie bis spätestens Ende September informiert werden. Ihnen wird auch mitgeteilt, wie hoch ihr zurück zu gewährendes Zeitguthaben ist. Außerdem freue ich mich, dass auch die GEW die flexible Rückgabemöglichkeit Anfang September ausdrücklich gelobt hat", erklärte Kultusminister Helmut Rau am Freitag. Bis zum 16. November haben die Lehrerinnen und Lehrer dann Zeit, ihre Möglichkeiten auszuloten und sich für eine der zahlreichen Varianten zu entscheiden.

14.09.2007 Baden-Württemberg Pressemeldung Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg

Die Möglichkeit für flexible Lösungen geht auf die Verwaltungsvorschrift "Arbeitszeit der Lehrer an öffentlichen Schulen" zurück, die das Kultusministerium im Juli 2007 geändert hat. Danach können die Lehrkräfte selbst entscheiden, wann sie die Stunden aus der Vorgriffsphase erstattet haben möchten. Grundsätzlich gilt jedoch, dass alle Lehrkräfte, die in das Vorgriffsstundenmodell einbezogen waren, beginnend mit dem Schuljahr 2008/09 die in der Ansparphase erbrachten Stunden automatisch zurück erhalten. Für diese Regelrückgabe ist kein Antrag erforderlich.

Wer mit der Rückgabe der geleisteten Vorgriffsstunden im Schuljahr 2008/09 beginnen möchte, muss in der Folge eine Stunde weniger als das Regelstundenmaß für einen der Ansparphase entsprechenden Zeitraum unterrichten. Ausgangsbasis ist das Regelstundenmaß des Schuljahres 1997/98. Die Zahl der "Rückgabejahre" entspricht der Anzahl der "Ansparjahre". Das jeweilige Regelstundenmaß (Stand des Schuljahres 1997/98) wurde in den Schuljahren 1998/99 bis einschließlich 2002/03 um eine Wochenstunde erhöht (Ansparphase). In den Schuljahren 2003/04 bis 2007/08 wurde das Regelstundenmaß wieder auf den Stand des Schuljahres 1997/98 gesetzt (Karenzphase).

Beispiel (Lehrkraft an einer Grundschule):

Regelstundenmaß Schuljahr 1997/98: 28 Wochenstunden
Regelstundenmaß Ansparphase Schuljahre 1998/99 - 2002/03: 29 Wochenstunden
Regelstundenmaß Karenzphase Schuljahre 2003/04 - 2007/08: 28 Wochenstunden
Regelstundenmaß Rückgabephase Schuljahre 2008/09 - 2012/13: 27 Wochenstunden


Abweichend vom Regelfall haben die Lehrkräfte die Wahl, wann und wie sie die geleistete Mehrarbeit einfordern möchten. Die Vorgriffsstunden müssen nicht zwingend mit Beginn des Schuljahres 2008/09 bis 2012/13 beansprucht, sondern können in vielfältiger Weise zurückgewährt werden. Es ist beispielsweise möglich, die Stunden zu einem späteren Zeitpunkt und kumuliert im letzten Dienstjahr in Anspruch zu nehmen. Für die Rückgabe des angesparten Zeitguthabens ist es unerheblich, ob sie aus einer Voll- oder Teilzeitbeschäftigung in den Schuljahren 1998/99 bis 2002/03 stammen.

Beispiel:
Eine vollzeitbeschäftigte Lehrkraft entscheidet sich für die kumulierte Rückgabe von fünf Vorgriffsstunden im letzten Dienstjahr. Das Deputat im Rückgabejahr beträgt gemäß Teil A Abschnitt I der Verwaltungsvorschrift "Arbeitszeit der Lehrerinnen und Lehrer" 28 Wochenstunden. Die vollzeitbeschäftigte Lehrkraft unterrichtet somit im letzten Dienstjahr mit 23 von 23 Wochenstunden bei vollen Bezügen unbeschadet einer gegebenenfalls gewährten Anrechnung oder Ermäßigung. Es könnten auch 2 Stunden im vorletzten und 3 Stunden im letzten Dienstjahr genommen werden.

Wer im Schuljahr 2008/09 als Teilzeitkraft mit 20 Stunden beschäftigt ist, hat an der Grundschule mit einem Deputat über 20 von 27 Wochenstunden, an der Haupt- und Realschule über 20 von 26 Wochenstunden und an der Sonderschule über 20 von 25 Wochenstunden zu unterrichten.

Insgesamt sind rund 30 000 Lehrkräfte des Grund-, Haupt, Real- und Sonderschulbereichs in das Vorgriffsstundenmodell einbezogen. Weitere Fallbeispiele finden Sie im Internet unter www.vorgriffsstunde.kultus-bw.de.


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