Gesetz bringt kaum qualitative Verbesserung der Lehrerausbildung
"Der Gesetzentwurf zum Lehrerbildungsgesetz, der jetzt im Landtag diskutiert werden soll, hat einerseits gute Ansätze in der Verbindung der drei Phasen der Lehrerbildung, verlagert aber andererseits viele notwendige und verbindliche Vorgaben, z. B. zu materiellen Bedingungen, in angekündigten Verordnungen. Das macht eine Bewertung eventueller positiver Effekte vorgesehener gesetzlicher Regelungen nicht möglich."
10.10.2007 Thüringen Pressemeldung GEW ThüringenDiese Einschätzung traf der Vorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Thüringen, Jürgen Röhreich, heute in Erfurt. Trotz vieler anderslautender Aussagen von Gewerkschaften, Lehrerverbänden aber auch von Hochschulen, Landeselternvertretung und Landesschulbeirat in einer Anhörung des TKM, hält die Landesregierung starr an überholten Grundsätzen fest. So sollen z.B. die Studiendauer und der Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Grundschulen kürzer sein als für die anderen Lehrämter. Die Lehrerausbildung soll an die Schularten gebunden sein.
"Kleine Kinder - kleines Studium, große Kinder - großes Studium"
Die Landesregierung vergibt wesentliche Reformansätze.Ein fachlich-theoretisches Konzept für ein Lehrerbildungsprogramm ist in der Gänze des Gesetzentwurfs nicht erkennbar. Eher erscheint der Entwurf als ein Konglomerat. Es wird an Überholtem festgehalten,z. B. an der aus dem vorletzten Jahrhundert stammenden Abschottung der Schulformen und den damit zusammenhängenden Lehrämtern und dazugehörigen Studiengängen. ? Im Rahmen ihrer Fortbildungspflicht sollen nach § 35 Abs. 3 alle Lehrerinnen und Lehrer an Thüringer Schulen auch Praktika in außerschulischen Einrichtungen absolvieren. Dabei bleibt völlig offen, wo diese Praktika absolviert werden sollen und welche Ziele dabei verfolgt werden. Alle diese Fragen machen die angestrebte Regelung fragwürdig. Außerdem vermisst die GEW Regelungen zur Durchlässigkeit zwischen den einzelnen Studiengängen, was insbesondere im Interesse der Studierenden wäre.
Jegliche Bestrebungen, Lehrerinnen und Lehrer "abschließend" lediglich über ein Bachelor-Studium auszubilden, lehnt die GEW Thüringen ab. Die Bildungsgewerkschaft kritisiert außerdem:
In der Arbeitsgruppe des Ministeriums, die den Gesetzentwurf erarbeitete, fehlten Vertreter der Schulen, auch die Teilnahme der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) war nicht gewünscht. Damit wurde eine Chance vertan, bereits in der Erarbeitungsphase der Reformempfehlungen eine breitere gesellschaftliche Teilhabe zu sichern. Deshalb setzt die GEW nun ihre Hoffnung in die parlamentarische Beratung des Gesetzentwurfs. "Es liegt nun an den Abgeordneten des Thüringer Landtags die vielen sinnvollen Anregungen aus der Anhörung und den Stellungnahmen aufzunehmen, um aus den guten Ansätzen des Gesetzentwurfs ein gutes Gesetz zu machen," so Röhreich vor der ersten Lesung des Entwurfs des Thüringer Lehrerbildungsgesetzes im Landtag am 11.10.2007.
Anfragen können gerichtet werden an: Jürgen Röhreich, Landesvorsitzender der GEW Thüringen, Heinrich-Mann-Straße 22, 99096 Erfurt, Tel.: 0361 5 90 95 0 E-Mail: schaefer( at )gew-thueringen.de
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