GEW fordert vom Senat Altersteilzeitangebot für alle Beschäftigten

Der GEW-Landesvorstandssprecher Christian Gloede-Noweck hat sich heute an den Präsidenten des Senats Jens Böhrnsen gewandt mit der Aufforderung, eine weitere drohende Benachteiligung der Lehrkräfte abzuwenden.

11.12.2006 Bremen Pressemeldung GEW Bremen

„Die GEW fordert Sie und den Bremer Senat auf, umgehend allen im öffentli-chen Dienst tätigen Beschäftigten der Jahrgänge 1947 bis 1954 eine Altersteilzeitvereinbarung anzubieten und per Senatsbeschluss in allen Bereichen des öffentlichen Dienstes wieder Altersteilzeit zu ermöglichen“, heißt es in dem Brief.

Im Bundesgesetz zur Anhebung des Rentenalters auf 67 Jahren, das von den Gewerkschaften abgelehnt wird, ist geregelt, dass Beschäftigte bis zum Geburtsjahrgang 1954 durch einen Vertrauensschutz von der Anhebung ih-res Renteneintrittsalters ausgenommen sind, wenn sie mit ihrem Arbeitgeber bis zum 31.12.2006 Altersteilzeit vereinbaren. Da angestellte Lehrer unter 60 und alle verbeamteten Lehrkräfte von der Altersteilzeit zur Zeit ausgeschlos-sen sind, können sie dieses Recht nicht in Anspruch nehmen. Dadurch sind sie doppelt benachteiligt.Für die Wiedergewährung von Altersteilzeit für Lehrkräfte gibt es zudem gute inhaltliche Gründe:

  • Die für Altersteilzeit notwendige Einstellung jüngerer Lehrkräfte wird den in einigen Jahren drohenden Lehrermangel abmildern.
  • Altersteilzeit reduziert Frühpensionierungen und vermehrten Unter-richtsausfall.
  • Altersteilzeit für Lehrkräfte ist praktisch kostenneutral, wie durch ein personalwirtschaftliches Gutachten im Auftrag der GEW nachgewiesen wurde.

Bereits im Juli 2006 hat die GEW mit der gemeinsamen Übergabe von Altersteilzeitanträgen von Lehrkräften deutlich gemacht, dass sie sich mit dem derzeitigen Zustand der generellen Ablehnung der Altersteilzeit durch den Senator für Bildung und Wissenschaft nicht abfindet. Senator Lemke hat die Anträge dieser Kolleginnen und Kollegen ebenfalls negativ beschieden, weil sein Ressort vom Geltungsbereich des neuen ab August 2006 geltenden Altersteilzeitgesetzes ausgenommen bleibt.

Ansprechpartner

GEW Bremen

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