GRÜNE zu Missbrauchsfällen an niedersächsischen Schulen: Trotz Kenntnis haben Verantwortliche nicht gehandelt
Im Zusammenhang mit der heutigen (Freitag) Unterrichtung im Kultusausschuss über Missbrauchsfälle an niedersächsischen Schulen hat die schulpolitische Sprecherin der Landtagsgrünen Ina Korter dem Kultusministerium und der Landesschulbehörde vorgeworfen, nicht angemessen reagiert zu haben.
10.10.2011 Pressemeldung Bündnis 90/Die GrünenIm Fall der mittlerweile verurteilten Lehrkraft sei nun klar, dass die betreffende Person nach der Anzeige im April 2010 noch bis Mai 2011 an der Schule tätig war, obwohl die Landesschulbehörde seit September 2010 und das Ministerium seit Anfang Dezember 2010 Kenntnis von der Strafanzeige hatten. "Statt die Hinweise und die Anzeige ernst zu nehmen, haben die verantwortlichen Vertreter des Landes einfach abgewartet", sagte die Grünen-Politikerin in Hannover. "Kultusminister Althusmann hätte sofort handeln müssen!"
Kleine Anfrage zur mündlichen Beantwortung
Abgeordnete Ina Korter (GRÜNE)
Schützt die Landesregierung Schülerinnen und Schüler angemessen vor Missbrauch?
Nachdem es über ein Jahr gedauert hat, bis es personelle Konsequenzen in einem im April 2010 angezeigten Fall sexuellen Missbrauchs einer Lehrperson an Grundschülerinnen von Seiten der Landeschulbehörde und des Kultusministeriums gab, und der beschuldigte Lehrer bis Mai 2011 weiter Kinder unterrichten konnte, wird von Seiten der Eltern in Frage gestellt, ob die Landesregierung Schülerinnen und Schüler tatsächlich wirksam und unverzüglich vor sexuellen Übergriffen schützt. Auf meine mündliche Anfrage hatte Kultusminister Althusmann im April 2010 erklärt: "Sofern Verdachtsmomente auch aufgrund von Beschwerden aus der Elternschaft an einer öffentlichen Schule auftreten, wird die Landesschulbehörde eingeschaltet, die dann den Fall in der Bearbeitung übernimmt und über alle weiteren Maßnahmen entscheidet. Es wird zunächst ein Disziplinarverfahren eingeleitet und im Falle eines sexuell motivierten Fehlverhaltens gleichzeitig eine vorläufige Dienstenthebung ausgesprochen. Soweit bereits strafrechtliche Ermittlungen durch Polizei und Staatsanwaltschaft aufgenommen sind, wird das Disziplinarverfahren bis zum Abschluss des Strafverfahrens ausgesetzt." (Stenografischer Bericht der 71. Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 30. April 2010, S. 8950)Im oben angesprochenen Fall war ein Lehrer aus Hannover im April 2010 kurz vor Ablauf der Verjährungsfrist von zwei ehemaligen Grundschülerinnen wegen Missbrauchs in 144 Fällen angezeigt worden. Die Landesschulbehörde erfuhr von dieser Anzeige im September 2010, das Kultusministerium im Dezember 2010. Weder das Kultusministerium noch die Landesschulbehörde wurden offensichtlich unverzüglich aktiv.
Erst im Juli 2011 wurde ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Der Lehrer war zu diesem Zeitpunkt bereits aus gesundheitlichen Gründen im vorzeitigen Ruhestand. Am 4.10.2011 wurde der geständige Täter zu 2 Jahren auf Bewährung verurteilt und entging knapp einer Gefängnisstrafe.
Vor diesem Hintergrund fragen sich viele Eltern, ob die Landesregierung Schulkinder ausreichend schützt und ob es noch weitere Fälle gibt, in denen nicht einmal Strafanzeigen ernst genug genommen werden.
Ich frage die Landesregierung:
- Warum haben weder Landesschulbehörde noch das Kultusministerium den Fall entsprechend ernst genommen und sofort gehandelt?
- Wie viele Strafverfahren wegen Vergehen gegen die sexuelle Selbstbestimmung und wie viele Disziplinarverfahren sind aktuell gegen Lehrkräfte und pädagogische Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen anhängig?
- Seit wann haben die Landesregierung, die Staatsanwaltschaft und die Landesschulbehörde jeweils Kenntnis von den Fällen und wie schnell haben sie jeweils womit reagiert?
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