Kategorisierung von Kindern muss vom Tisch

Mit Erleichterung hat der Präsident des Bayerischen Lehrer- und Lehrerinnenverbandes (BLLV), Klaus Wenzel, auf eine heutige dpa-Meldung reagiert, der zu folge Kultusminister Siegfried Schneider Überlegungen anstellt, die "Form der Grundschulzeugnisse zu vereinfachen". Bislang sind Grundschullehrerinnen und -lehrer gezwungen, das Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten ihrer Schüler mit den Kategorien A bis D zu bewerten - gegen ihren ausdrücklichen Willen. Mehrfach hatte der BLLV die Staatsregierung dazu aufgefordert, die umstrittene Kategorisierung zurückzunehmen. "Die heutige Ankündigung von Kultusminister Schneider ist als Etappensieg des BLLV zu werten", erklärte Wenzel. "Der massive und anhaltende Protest unzähliger Lehrerinnen und Lehrer hat Wirkung gezeigt." Wenzel fügte hinzu: "Hier zeigt sich aber auch, dass ein ehemaliger Pädagoge das Kultusministerium leitet."

23.05.2007 Bayern Pressemeldung Bayerischer Lehrer- und Lehrerinnenverband (BLLV) e.V.

Der BLLV hatte die Kategorisierung des Lern-, Arbeits- und Sozialverhaltens von Kindern mit den indirekten Noten A bis D von vorneherein abgelehnt und entsprechende Pläne des Kultusministeriums bereits im April 2004 zurückgewiesen. Erste Erfahrungen hatten die Bedenken des BLLV nicht entkräftet, sondern gerade die vom BLLV bemängelte pädagogische und auch rechtliche Fragwürdigkeit bestätigt. Lehrerinnen und Lehrer mussten feststellen, dass der Zeitaufwand für die Beurteilungen unerträglich hoch war, der pädagogische Sinn der Kategorisierung erschloss sich niemandem - zumal keinerlei pädagogische Maßnahmen erfolgten. Im Oktober 2005 forderte der BLLV in einer Resolution das Kultusministerium auf, die ad hoc eingeführte Maßnahme umgehend zu widerrufen. "Das Verfahren war und ist in unseren Augen pädagogisch diskriminierend, empirisch nicht haltbar und rechtlich fragwürdig", erklärte Wenzel.

Der BLLV hatte stets argumentiert, dass es mit dem Gewissen einer Lehrkraft nicht vereinbar ist, Urteile über Kinder aussprechen zu müssen, die nicht objektiv und nicht nachprüfbar sind. In der Resolution heißt es: "Die Kategorisierung einzelner Kompetenzen erweckt nur den Anschein einer umfassenden und in den einzelnen Aspekten ausbalancierten Skalierung und damit einer Objektivität, die nicht einmal ansatzweise zu verwirklichen ist."


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