Hausordnung

Konsumverbot für E-Zigaretten und E-Shishas an Schulen

Das Bildungsministerium hat die öffentlichen Schulen in Mecklenburg-Vorpommern aufgefordert, im Rahmen des Hausrechts ein Konsumverbot von E-Zigaretten und E-Shishas auszusprechen. Dafür müssen die Schulen über die Schulkonferenzen die Hausordnungen so ändern, dass der Konsum in der Schule untersagt ist.

13.07.2015 Pressemeldung Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung Mecklenburg-Vorpommern

Ein generelles Verbot der Produkte an den Schulen zu verhängen ist nicht möglich, da E-Zigaretten und E-Shishas in Deutschland bislang keiner gesetzlichen Regelung unterliegen.

"Wenn Kinder und Jugendliche E-Zigaretten oder E-Shishas konsumieren, sind sie sich über die Gefahren oft nicht bewusst. Studien kommen zu dem Ergebnis, dass diese Produkte gesundheitliche Risiken haben", betonte Bildungsminister Mathias Brodkorb. "Mit der Aufforderung ein Konsumverbot auszusprechen, komme ich auch der Bitte von Eltern, Lehrern und Schulleitern nach, die sich bei uns nach dem Gefahrenpotential und den rechtlichen Regelungen erkundigt haben", so Brodkorb.

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und das Deutsche Krebsforschungszentrum (DKFZ) haben auf Basis von Studien festgestellt, dass der Konsum der Inhaltsstoffe und Konzentrate (Liquids) in E-Zigaretten und E-Shishas gesundheitlich bedenklich ist. Außerdem weisen die Einrichtungen darauf hin, dass durch den Konsum dieser Produkte eine Nikotinsucht ausgelöst werden kann, die ein späteres Tabakrauchen fördert.


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