Kultusminister stellt neues Konzept für Finanzhilfe vor
"Schulen in freier Trägerschaft sind unverzichtbar für unser schulisches Angebot und eine Bereicherung unseres Schulsystems. Deshalb wollen wir das System der Finanzhilfe so reformieren, dass Planungssicherheit, Bedarfsgerechtigkeit und Transparenz verbessert werden", sagte der Niedersächsische Kultusminister Bernd Busemann heute (28.09.2006) in Hannover.
28.09.2006 Niedersachsen Pressemeldung Niedersächsisches Kultusministerium"Eine Arbeitsgruppe, an der alle maßgeblichen Verbände und Institutionen der Träger freier Schulen beteiligt sind, hat mir einen einvernehmlich mit der Landesregierung erarbeiteten Vorschlag vorgelegt. Diesen will ich mit einem Gesetzentwurf der Landesregierung aufgreifen und in das Anhörungsverfahren und anschließend in die parlamentarische Beratung geben", erklärte Busemann. Mit dem Schuljahr 2007/2008 könnte dann das neue System bereits wirksam werden. Verbunden damit sei eine Steigerung des benötigten Finanzvolumens um 5% gegenüber dem jetzigen Haushaltsansatz von rd. 200 Millionen Euro. Das sind insgesamt 10,2 Millionen Euro. Für das Haushaltsjahr 2007 entstünde damit ein Mehrbedarf von 4,5 Millionen Euro. "Das letzte Wort hat natürlich der Niedersächsische Landtag. Mit den Fraktionen von CDU und FDP sind wir bereits im Gespräch", machte Busemann deutlich.
Das bisherige System zur Berechnung der Finanzhilfe für die Schulen in freier Trägerschaft sei so kompliziert, dass es nur noch von ausgewiesenen Experten zu verstehen sei. Die Koppelung an die jährliche Schulstatistik führe zu schwankenden Beträgen und mangelnder Planungssicherheit für die Schulen und ihre Personalplanungen. Arbeitgeberbeiträge zu Sozialversicherungen würden nicht berücksichtigt. Deshalb habe die Landesregierung bereits mehrfach korrigierend eingreifen müssen, um den Bestand der Schulen nicht zu gefährden.
Künftig soll nun für jede Schulform und jeden Bildungsgang eine dem Durchschnitt der jeweiligen öffentlichen Schulen entsprechende Stundenzahl pauschal festgeschrieben werden. Pro Stunde wird dann ein ebenfalls fester Betrag gezahlt, der auch die Arbeitgeberanteile zu den Sozialversicherungen, Verwaltungskosten, Anrechnungsstunden und Sachausgaben beinhaltet. "Die Berechnung der Finanzhilfe je Schüler ergibt sich dann aus der Multiplikation von Betrag und Stunden", erläuterte Busemann. Pauschbeträge und Stunden würden für mehrere Schuljahre festgeschrieben, um den Schulen die nötige Planungssicherheit zu geben.
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