Kultusminister stellt Stufenkonzept zur Schulleiterentlastung vor

"Es ist unbestritten, dass die Eigenverantwortliche Schule von der derzeitigen Umstellungsphase bis zu ihrem Endausbau die Aufgabe der Schulleitungen schrittweise anspruchsvoller als bisher werden lässt. Vor diesem Hintergrund und über einen gewissen generellen Entlastungsbedarf hinaus wollen wir Schulleiterinnen und Schulleiter im Rahmen eines Stufenmodells entlasten", teilte der Niedersächsische Kultusminister Bernd Busemann heute (14.02.2007) in Hannover mit. Dabei wolle er bereits früher erhobene Forderungen des Schulleitungsverbands und der Direktorenvereinigung im Grundsatz aufgreifen, so Busemann.

14.02.2007 Niedersachsen Pressemeldung Niedersächsisches Kultusministerium

So gelte es zu prüfen, ob die Funktion der Schulleiterin oder des Schulleiters als eigenes Berufsbild gesehen werden müsse. "In diesem Fall ist es konsequent, für Schulleiterinnen und Schulleiter die Leitungszeit festzulegen, mithin eine eigene Arbeitszeitverordnung für Schulleitungen zu erarbeiten", sagte Busemann. Einen entsprechenden offiziellen Auftrag werde er nun erteilen.

"In der vorgesehenen ersten Stufe erhalten alle Schulen, unabhängig von ihrer Größe und der Übertragung dienstrechtlicher Befugnisse je eine zusätzliche Anrechnungsstunde. Gestaffelt nach der Zahl der Vollzeitlehrerstellen erhalten Schulen mit mehr als 20, mehr als 40 und mehr als 60 Lehrkräften für jeden dieser Schritte eine weitere zusätzliche Anrechnungsstunde. Das macht für eine Schule mit zum Beispiel 50 Vollzeitlehrkräften dann zusammen drei zusätzliche Stunden", erläuterte Busemann. Jeweils eine weitere zusätzliche Anrechnungsstunde darüber hinaus erhielten diejenigen Schulen, denen die dienstrechtlichen Befugnisse übertragen werden, ab diesem Zeitpunkt. "Insgesamt setzen wir dafür Stunden im Umfang von 265 Vollzeitlehrerstellen ein und heben damit das Kontingent zur Entlastung der Schulleitungen von jetzt 1.433 Stellen auf 1.698 Stellen an. Zu beachten ist auch, dass eine Unterrichtsstunde einer Arbeitszeit von 1,7 Stunden entspricht", machte Busemann deutlich.

Die zweite Stufe der Entlastung werde folgen, wenn das neue Arbeitszeitmodell für Schulleiterinnen und Schulleiter vorliege. "Damit vollziehen wir einen grundsätzlichen Paradigmenwechsel", betonte Busemann. Bislang würden Schulleiterinnen und Schulleiter als Lehrkräfte mit einer bestimmten Unterrichtsverpflichtung gesehen, von der sie für die Leitungszeit in einem gewissen Anteil freigestellt sind. Künftig stehe die Leitungszeit im Vordergrund, wobei eine Verankerung im Unterrichtsgeschehen der Schule jedoch erhalten bleiben solle. "Das bedeutet in der Konsequenz, dass in einem weiteren beachtlichen Umfang ein zusätzliches Volumen an Entlastungsstunden bzw. Stellen durch das Kultusministerium zu erbringen ist", stellte Busemann fest.

Wenn der Ausbau der Eigenverantwortlichen Schule letztlich in die Endphase komme, solle es eine dritte Stufe der abschließenden Anpassung des Entlastungskontingents geben. "Wir sind auf einem guten Weg, aber die Eigenverantwortliche Schule ist noch nicht verwirklicht. Die Entlastung der Schulen wird einhergehen mit der schrittweisen Entwicklung der Eigenverantwortlichen Schule", so Busemann abschließend.


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