Hessen

Kultusministerin Henzler: Genehmigungspflicht von Schulentwicklungsplänen kein Widerspruch zur Selbständigkeit von Schulen

Kultusministerin Dorothea Henzler hat heute im Kulturpolitischen Ausschuss des Landtags deutlich gemacht, dass die Pflicht zur Genehmigung von Schulentwicklungsplänen kommunaler Schulträger durch das Kultusministerium nicht der angestrebten Selbstständigkeit der hessischen Schulen widerspricht. „Die Schulen in Hessen sollen und werden künftig viele Entscheidungen in eigener Verantwortung treffen können. Trotzdem gibt es nach wie vor eine staatliche Aufsichtspflicht. Diese schließt auch die Schulentwicklungsplanung ein, und zwar aus guten Gründen“, sagte Henzler.

27.01.2011 Pressemeldung Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen

Zwar erstelle der jeweilige Schulträger seinen Schulentwicklungsplan in eigener Verantwortung. Das Land entscheide jedoch, ob dieser Planung zugestimmt werden könne. Die Schulträger seien verpflichtet, mit ihrem Schulangebot dem öffentlichen Bedürfnis gerecht zu werden. „Mit der regelmäßigen Fortschreibung ihrer Schulentwicklungspläne haben sie zu gewährleisten, dass ihr Schulangebot insbesondere der Entwicklung der Schülerzahlen, der Nachfrage der Eltern und Schüler nach Standorten und Bildungsgängen sowie der Erhaltung eines ausgeglichenen Bildungsangebotes entspricht“, so die Ministerin. Aufgabe des Landes sei es, dem Schulentwicklungsplan des Schulträgers im Rahmen eines gesetzlich geregelten Verfahrens zuzustimmen. Diese Zustimmung müsse versagt werden, wenn die Planung einer zweckmäßigen Schulorganisation nicht entspreche, sie einer ordnungsgemäßen Gestaltung des Unterrichts entgegenstehe oder die personelle Ausstattung der Schulen im Rahmen der Bedarfs- und Finanzplanung des Landes nicht möglich sei.

Oberstes Ziel sei es, ein möglichst vollständiges, wohnortnahes und regional ausgeglichenes Bildungsangebot zur Verfügung zu stellen. Alle Eltern sollten für ihr Kind den entsprechenden Bildungsgang wählen können. Dabei könnten die Bildungsgänge Haupt-, Realschule und Gymnasium sowohl schulformbezogen als auch schulformübergreifend angeboten werden. Da beide Organisationsformen gleichwertig seien, bestehe seitens des Schulträgers kein Anspruch, neben schulformbezogenen auch schulformübergreifende Angebote zu unterhalten. „Solche Parallelstrukturen widersprechen einer zweckmäßigen Schulorganisation“, sagte Henzler.

Die Ministerin wies darauf hin, dass in den Jahren 2005 bis 2010 sechzehn Schulträger für insgesamt 26 Schulen Anträge auf eine Umwandlung in eine Integrierte Gesamtschule beim Kultusministerium gestellt hätten. Von diesen 26 Anträgen seien 18 bewilligt worden, fünf würden noch geprüft, drei seien abgelehnt worden, darunter auch der für die Tümpelgartenschule in Hanau. „Diese Zahlen machen deutlich, dass es im Kultusministerium keinerlei Genehmigungsvorbehalte für Anträge auf Errichtung zusätzlicher integrierter Gesamtschulen gibt. Voraussetzung für eine Zustimmung ist jedoch das öffentliche Bedürfnis. Wie auch der Schulträger ist das Hessische Kultusministerium dabei an die entsprechenden Vorgaben des Hessischen Schulgesetzes gebunden.“


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