Kultusministerin Henzler: Sicherheit bei der Schülerbeförderung oberstes Gebot
Kultusministerin Dorothea Henzler hat die für die Schülerbeförderung zuständigen Schulträger in Hessen gebeten, zu gewährleisten, dass auf allen Strecken eine ausreichende Sicherheit bei der Beförderung der Schülerinnen und Schüler gewährleistet sei. Der ADAC war in einem bundesweit durchgeführten Schulbustest zu dem Ergebnis gekommen, dass zum Teil erhebliche Sicherheitsmängel bei der Schülerbeförderung beständen.
19.03.2009 Pressemeldung Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und ChancenSicherheit muss das oberste Gebot bei der Schülerbeförderung sein, sagte die Ministerin. Sie schlug vor, dass die jeweiligen Schulträger in eigenen Testfahrten ermitteln sollten, auf welchen Strecken noch Verbesserungsbedarf bestehe.
Nach § 161 des Hessischen Schulgesetzes sind Träger der Schülerbeförderung die Gemeinden, die Schulträger sind, die kreisfreien Städte und die Landkreise für die in ihrem Gebiet wohnenden Schülerinnen und Schüler der allgemein bildenden Schulen der Grundstufe (Primarstufe) und der Mittelstufe (Sekundarstufe I) und für die Schülerinnen und Schüler, die die Grundstufe der Berufsschule, das erste Jahr der besonderen Bildungsgänge an der Berufsschule oder einer Berufsfachschule besuchen, durch deren Besuch die Vollzeitschulpflicht erfüllt werden kann.
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