Landeselternausschuss besorgt über Vorkommnisse an der Johann-August-Zeune-Schule

Der Landeselternausschuss wurde heute über Vorkommnisse an der Johann-August-Zeune-Schule für Blinde informiert. Nach uns vorliegenden Informationen kam es am 12.09.2007 zu einem folgeschweren Unfall einer Schülerin.

22.02.2008 Berlin Pressemeldung Landeselternausschuss Berlin (LEA Berlin)

Die Schülerin A. ist mehrfachschwerstbehindert, kann nicht sprechen, laufen oder sich sonst wie fortbewegen, nicht allein sitzen. Sie ist zudem blind und schwer geistig behindert.

Die Schülerin kann sich nicht verständlich machen. Nach der uns vorliegenden Schilderung fiel nach Angaben der Schule die Schülerin am 12.09.07 von einer etwa hüfthohen Liege. Die für die Schülerin zuständige Betreuungsperson gab im Unfallbericht an, dass sie für eine sehr kurze Zeit unaufmerksam war. Die Betreuungsperson sowie eine weitere hinzu gerufene Betreuungsperson stuften den Vorfall als "Bagatellunfall" ein und verständigten weder einen Arzt noch die Mutter der Schülerin. Am 17.09.07, fünf Tage nach dem Unfall, besuchte die Lerngruppe einen Möbelmarkt. Den beiden betreuenden Personen fiel bei der Schülerin A. eine "weiche Stelle" am Kopf auf. Zwei Tage später, am 19.09.07, bemerkten die betreuenden Personen, dass sich diese "weiche Stelle" vergrößert hatte und zogen eine an der Schule tätige Krankengymnastin zu Rate. Diese forderte von Seiten der Schule die unverzügliche Untersuchung der Schülerin durch einen Arzt.

Der für die Schule zuständige Schularzt befindet sich regelmäßig in der Schule. So auch am 19.09.2007. Nach einer Untersuchung der Schülerin äußerte der Arzt den Verdacht auf Schädelbruch. Die Schülerin wurde nicht ins Krankenhaus gebracht, stattdessen wurde die Mutter informiert.

Im Krankenhaus stellte man einen lebensgefährlichen Schädelbruch und mehrere Hirnblutungen fest. Aufgrund der Schwere der Verletzungen, für die die Mutter keine Erklärung hatte, schlug der Mutter der Vorwurf der Kindesmisshandlung entgegen.

Dem Landeselternausschuss liegt ein 11-seitiges Schreiben an die Leitung der Außenstelle der Senatsbildungsverwaltung vor. U. a. wird der regionalen Schulaufsicht vorgeworfen untätig geblieben zu sein und die Interessen der Schülerin und der Eltern nicht berücksichtigt zu haben.

Ungeachtet der im Raum stehenden Vorwürfe und der Möglichkeit einer strafrechtlich relevanten Handlung (Strafantrag wurde gestellt) fragt sich der Landeselternausschuss, wie es während der Betreuung einer Schülerin zu einem Unfall kommen kann, der derart massive Verletzungen hervorruft und diese nicht erkannt werden. Es stellt sich zudem die Frage, ob die Sicherheit und die körperliche Unversehrtheit der Schüler und Schülerinnen an der Johann-August-Zeune-Schule gewährleistet sind.

Sollten die Vorwürfe der Eltern im Wesentlichen zutreffend sein, dann erwartet der Landeselternausschuss personelle Konsequenzen auf der Ebene der Betreuungspersonen, der Schulleitung sowie der regionalen Schulaufsicht.

Infolge der Schwere der Vorwürfe und des Verhaltens der Schulleitung sowie dem Umstand, dass es innerhalb von fünf Monaten zu keiner Aufklärung und Aufarbeitung der Vorfälle gekommen ist, hat der Landeselternausschuss Staatssekretär Schlemm um Unterstützung gebeten.


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