Landesregierung gibt Schulgesetz erneut ins Gesetzgebungsverfahren

Rein vorsorglich gibt die Landesregierung das bereits vom Landtag beschlossene Schulgesetz erneut in das Gesetzgebungsverfahren.

26.10.2005 Mecklenburg-Vorpommern Pressemeldung Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung Mecklenburg-Vorpommern

Damit sind ausdrücklich keine inhaltlichen Änderungen verbunden. Vielmehr sollen lediglich etwaige Zweifel daran, dass das durchlaufene parlamentarische Verfahren allen formellen Vorgaben entsprochen hat, mit letzter Sicherheit ausgeschlossen werden. Hintergrund ist das Urteil des Landesverfassungsgerichts vom Juli 2005.


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