Lehramtsanwärter bekommen Berufserfahrung angerechnet

In der Ausbildung befindliche Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter, die derzeit im Beamtenverhältnis auf Widerruf beschäftigt sind, müssen in der Regel beim Eintritt in den Schuldienst keine finanziellen Einbußen gegenüber der bisherigen Vergütung nach dem Bundesangestelltentarif (BAT) mehr fürchten. Der neue Tarifvertrag der Länder, der ab sofort gilt, sieht Einstiegsgehälter in den öffentlichen Dienst unterhalb des bisherigen Niveaus vor.

08.11.2006 Nordrhein-Westfalen Pressemeldung Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen

"Wir fühlen uns für diesen Personenkreis in besonderer Weise verantwortlich", erklärte Schulministerin Barbara Sommer. Schließlich hätten diese Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter ihren Vorbereitungsdienst begonnen, als die Ausgestaltung des neuen Tarifvertrages nicht absehbar war. "Wir werden unter Anwendung der vom neuen Tarifrecht vorgesehenen Möglichkeiten dafür sorgen, dass ihnen bei künftiger Einstellung im Regelfall das Gehaltsniveau garantiert wird, das sie nach dem alten BAT erhalten hätten", sagte die Ministerin.

Dies lasse sich durch größtmögliche Anrechnung von Zeiten beruflicher Vorerfahrung –darunter fallen Vertretungsunterricht und Praktikumszeiten auch in Halbtagstätigkeit - in Verbindung mit der Möglichkeit der Vorweggewährung von Stufenzuordnungen erreichen. Ein entsprechender Erlass sei in Vorbereitung. Rund 3000 Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter sind derzeit im Vorbereitungsdienst und wären bei Einstellung vom neuen Tarifvertrag betroffen.


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