Mehr Beamte und Richter in den Ruhestand versetzt

Die Anzahl der Versorgungsempfänger des Freistaates Bayern lag am 1. Januar 2009 bei 106 179 Personen. Von den 5 589 Neuzugängen zum Versorgungssystem der Beamten und Richter des Freistaates waren 1 592 Frauen. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung weiter mitteilt, waren 3 051 bzw. 54,6 % der neu hinzugekommenen "Pensionärinnen und Pensionäre" ehemals im Schuldienst tätig.

02.10.2009 Pressemeldung

Die Zahl der Versorgungsempfänger des Freistaates Bayern lag am 1. Januar 2009 bei 106 179 Personen. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung weiter mitteilt, ist damit die Zahl der Versorgungsempfänger um 386 Personen bzw. 0,4 % gegenüber dem 1. Januar 2008 gestiegen.

Wie auch in den Jahren zuvor hat die Zahl der Ruhegehaltsempfänger zugenommen (um 1 208 Personen bzw. 1,6 % auf 77 662), während die Zahl der Empfänger von Witwen-/Witwergeld um 653 Personen bzw. 2,5 % abgenommen hat. Zurückgegangen ist auch die Zahl der Empfänger von Waisengeld. Am 1. Januar 2009 gab es um 169 Personen bzw. 6,2 % weniger Waisengeldbezieher als noch am gleichen Stichtag 2008.

Von den 5 589 Neuzugängen zum Versorgungssystem der Beamten und Richter des Freistaates waren 1 592 Frauen. 55,3 % der 2009 in den Ruhestand gewechselten Beamten und Richter schieden mit Erreichen der Regelaltersgrenze von 65 Jahren aus dem aktiven Erwerbsleben aus. Weitere 19,2 % wurden wegen Dienstunfähigkeit pensioniert. 7,2 % schieden auf eigenen Antrag nach dem 60. Lebensjahr (jedoch vor dem 63. Lebensjahr) und 7,0 % nach dem 63. Lebensjahr (jedoch vor dem 65. Lebens-jahr) aus dem Berufsleben aus. 11,1 % wurden aufgrund der im Polizei- und Justizvollzugsdienst geltenden besonderen Altersgrenze in den Ruhestand versetzt.

3 051 bzw. 54,6 % der neu hinzugekommenen "Pensionärinnen und Pensionäre" waren ehemals im Schuldienst tätig. Hiervon schieden 21,5 % vorzeitig aufgrund von Dienstunfähigkeit aus dem aktiven Dienst aus. Weitere 19,0 % quittierten den Dienst auf eigenen Antrag nach dem 60. bzw. 63. Lebensjahr und 59,4 % schieden durch das Erreichen der Regelaltersgrenze von 65 Jahren aus dem Dienst aus.


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