Mecklenburg-Vorpommern

Minister Tesch: Lehrerbildung bedarf umfassender Modernisierung und Umgestaltung

"Erstmals wird in unserem Land die Lehrerbildung mit einem eigenen Gesetz auf ein rechtlich stabiles Fundament gestellt, das eine umfassende Modernisierung und Umgestaltung zum Inhalt hat", so Bildungsminister Henry Tesch heute zum Entwurf eines Lehrerbildungsgesetzes der CDU- und SPD-Fraktion im Landtag.

17.03.2011 Pressemeldung Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung Mecklenburg-Vorpommern

Im neuen Gesetz, das dem Auftrag aus der Koalitionsvereinbarung entspricht, wird die gesamte Lehrerbildung in ihren drei Phasen

  • Lehramtsstudium,
  • Vorbereitungsdienst,
  • Fort- und Weiterbildung

geregelt.

Mit der Lehrerbedarfsplanung bis zum Jahr 2030 und den Zielvereinbarungen mit den Hochschulen des Landes wurden die Voraussetzungen für die Erarbeitung des Lehrerbildungsgesetzes geschaffen.

"Wir brauchen mehr Praxisanteile schon während des Studiums, eine konsequente Ausrichtung der Ausbildung auf das Berufsfeld - z.B. in der Diagnostik, individuellen Förderung oder auch Medienpädagogik. Wir brauchen eine Aufwertung der Bildungswissenschaften und der Fachdidaktiken. All das findet sich im Gesetzentwurf wieder", so Minister Tesch.

Dementsprechend sind u.a. folgende Ziele im Gesetzentwurf fixiert:

  • Intensivierung des Berufsfeld- und Praxisbezugs in der Lehrerbildung
  • Stärkung der fachlichen und pädagogischen Profilierung der künftigen Lehrkräfte
  • Klare Regelung der Verantwortlichkeiten für Studium und Vorbereitungsdienst und deren Profilbildung
  • Verbesserung der Qualität der Lehrerbildung im Sinne der Ziele des Schulgesetzes

Der Gesetzentwurf sieht weiterhin vor, dass die Lehrämter an die Struktur des Schulsystems in Mecklenburg-Vorpommern angepasst werden.

Von besonderer Bedeutung sind auch verbindlich zu studierende Elemente der Sonderpädagogik in den Lehrämtern für alle Schularten.

Außerdem ist vorgesehen, bei Erhöhung des Praxisanteils während des Studiums den Vorbereitungsdienst auf 18 Monate zu verkürzen und in wesentlichen Teilen neu zu gestalten – auch hier mit Blick auf eine größere Praxisnähe und eine Orientierung an realen Bedingungen.

Darüber hinaus wird eine kontinuierliche Fortbildung für alle Lehrkräfte verbindlich geregelt.

Sowohl das Studium als auch der Vorbereitungsdienst schließen weiterhin in Mecklenburg-Vorpommern mit einer Staatsprüfung ab.

Minister Tesch wies mit Blick auf die jeweils spezifischen Bedingungen in den einzelnen Bundesländern ausdrücklich darauf hin, dass mit dem Entwurf der Fraktionen eine bundesweite Anerkennung der Abschlüsse gesichert ist.

Gleichzeitig betonte er: "Ich setze mich weiter intensiv für die Vereinheitlichung der Lehrerbildung in ganz Deutschland ein. Die Grundlage hierfür kann aus meiner Sicht im Rahmen eines Staatsvertrages zwischen den Ländern geregelt werden."

Die gesamte Landtagsrede von Minister Tesch dazu finden Sie unter: service.mvnet.de/_php/download.php?datei_id=34732


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