Nicht immer einfach: Selbstbewusste Lehrer tun dem Schulunterricht gut
Konflikte sind Teil eines jeden Schulalltags. Aber wie damit umgehen? Vor dieser Frage stehen Lehrer, Eltern und Schüler gleichermaßen. Die richtige Entscheidung zu treffen ist nicht immer leicht, weiß Dr. Günther Hoegg. Der Schulrechtsexperte bildet Lehrkräfte juristisch aus. Vor allem bei Referendaren sei die Nachfrage groß. Neben seinem juristischen Know-how kann der 63-Jährige auf rund drei Jahrzehnte Berufserfahrung als Lehrer zurückgreifen.
03.02.2016 ArtikelWie wichtig ist es, dass Lehrkräfte gut über das Schulrecht informiert sind?
Sehr wichtig. Es ist heute erheblich wichtiger als noch vor 20 Jahren. Früher konnten die Lehrkräfte in der Schule eigentlich noch machen, was sie wollten. Und die Eltern haben das geschluckt. Das war nicht in Ordnung, aber so war das. Im Laufe der Zeit hat sich das geändert. Die Eltern sind immer kritischer, sich ihrer Rechte immer bewusster geworden. Es gibt immer mehr Schüler bzw. Eltern, die die Entscheidungen der Schule anfechten und notfalls eben auch mit Anwälten dagegen vorgehen – das ist inzwischen nichts Besonderes mehr.
Welche juristischen Grundlagen werden Lehrkräften im Rahmen ihrer Ausbildung vermittelt?
In der Regel kaum welche. Wenn wir die Bundesländer Baden-Württemberg und Bayern ausklammern, denn die haben eine gute Schulrechtsausbildung, dann kann man sagen, dass die Rechtsausbildung für die jungen Kollegen sehr spärlich ausfällt. In der Regel diskutieren die angehenden Lehrer zwei bis drei Mal während ihrer Ausbildung über prominente Fälle aus der Presse, aber das war`s dann. Es findet also keine systematische Schulrechtsvermittlung statt. Und das sollte unbedingt geändert werden. Ich besuche im Jahr rund 150 Schulen im gesamten Bundesgebiet und da merke ich immer wieder: Die Wissenslücken bei den Kollegen sind enorm. Sie sind ausgesprochen dankbar, wenn ihnen jemand systematisch juristische Grundlagen beibringt, die sie einfach täglich für ihren Beruf brauchen.
Was dürfen Lehrkräfte im Schulalltag ganz konkret?
Nehmen wir zwei klassische Beispiele: Das erste ist das bekannte Nachsitzen. Früher konnte man als Lehrer einen Schüler einfach dazu verdonnern und spontan sagen: "Heute Nachmittag wird nachgesessen." Das ist heute nicht mehr zulässig. Es muss ein Termin mit den Eltern abgesprochen werden. Und da kann es schon problematisch werden, denn es gibt durchaus nicht selten Eltern, die es nicht einsehen, dass ihr Kind nachsitzen soll und entsprechend ihre Einwilligung nicht geben. Es gibt in der Tat Fälle, bei denen das Ordnungsamt oder die Polizei zur Hilfe gerufen wird. Und – das ist jetzt kein Scherz – manche Schüler wurden dann mit der Polizei zum Nachsitzen vorgeführt. Gegen die entsprechenden Eltern hat man ein Bußgeld verhängt, weil man mittlerweile festgestellt hat, dass die Schulpflicht von einigen Eltern nicht ernst genommen wird. Erzieherische Maßnahmen wie das Nachsitzen gehören aber eben ebenfalls mit zur Schulpflicht.
Das zweite Beispiel ist das Einziehen von persönlichem Eigentum der Schüler. Wenn mit dem Handy während des Unterrichts gespielt wird, dann kann die Lehrkraft das Handy ohne Weiteres einziehen. Man darf als Lehrer das Handy zwar nicht selbst aus der Tasche herausnehmen, aber man kann den Schüler auffordern, das Handy herauszugeben. In den Speicher darf man auch nicht reinsehen oder das Handy auf eine andere Weise verwenden. Als Lehrkraft ist man auch dazu verpflichtet, das Mobiltelefon sicher aufzubewahren. Die Rückgabe an den Schüler muss zum Ende des Unterrichtstages erfolgen, weil es sein persönliches Eigentum ist. Während der gesamten restlichen Unterrichtszeit nach der Konfiszierung hat der Schüler aber kein Anrecht darauf, sein Handy vorzeitig wieder zurück zu bekommen.
"Im Zweifel für den Angeklagten" – gilt dieser Grundsatz auch in der Schule?
Prinzipiell gilt tatsächlich "Im Zweifel für den Angeklagten". Diese Beweislastregel gilt allerdings nur, wenn beide Seiten im gleichen Maße glaubwürdig sind. Falls es Indizien für die geringere Glaubwürdigkeit eines Schülers gibt, darf die Schule dies berücksichtigen. Unabhängig davon gibt es an den meisten Schulen einen Beratungslehrer, an den man sich bei Konflikten wenden kann. Dieser versucht dann zwischen den Parteien zu vermitteln.
Es gibt aber auch extreme Szenarien. Wenn sich zum Beispiel mehrere Schüler oder sogar eine ganze Klasse zusammen tut, um eine Lehrkraft "abzusägen", dann muss man das erst einmal nachweisen. Der Schulleiter oder eine andere nicht betroffene Lehrkraft muss tätig werden und richtige Ermittlungsarbeit leisten. Dann gibt es – ähnlich wie bei Verhören der Polizei – ausführliche Befragungen, um den Ursachen auf den Grund zu gehen. Die Wahrheit ist durch solche oft zähen und sicherlich arbeitsintensiven Ermittlungen in der Regel schon rauszukriegen. Aber das kann dauern. Man bemerkt dann zum Beispiel, dass sich Aussagen widersprechen oder manche Angaben abgesprochen wirken. Wenn es wirklich zu solchen Situationen kommt, kann das sehr unangenehm für alle Beteiligten sein. Der Schulleiter ist auf jeden Fall bei Konflikten immer der Ansprechpartner, der als unparteiische und höchste Instanz an einer Schule gilt. Denn er vertritt die Interessen der Schüler und die der Lehrer gleichermaßen. Wenn all diese Optionen erschöpft sind, bleibt nur noch der Gang zum Rechtsanwalt und das führt natürlich zu einer juristischen Auseinandersetzung.
Welche Entwicklung können Sie aus Ihrer 30-jährigen Berufserfahrung heraus für den Schulalltag beschreiben?
Ich glaube, der Trend ist: Schüler und Eltern sind selbstbewusster geworden. Dadurch sind die Lehrkräfte immer stärker in die Defensive geraten. Das Problem ist, dass viele Lehrer gar nicht wissen, welche Rechte sie haben. Und das verunsichert vor allem junge Kollegen. Deshalb ist es wichtig, das Selbstbewusstsein der Lehrer zu stärken. Darin sehe ich auch einen wichtigen Teil meiner Arbeit als Dozent. Denn ich merke, sobald sich Lehrkräfte im Schulrecht auskennen, treten sie ganz anders, viel selbstbewusster auf. Das tut nicht nur den Kollegen, sondern auch der Qualität des Unterrichts und damit auch der Ausbildung der Schüler gut. Doch das ist nicht die Norm.
Derzeit sehe ich daher auch schon die Gefahr, dass die Lehrkräfte teilweise so frustriert sind, dass sie sich irgendwann aus ihrem Job ausklinken – Stichwort "Burnout". Wenn das zunimmt, wird es irgendwann schwierig, gute Kandidaten für diesen anspruchsvollen und wichtigen Beruf zu gewinnen. Dann könnte es vielleicht in zehn Jahren sein, dass die guten Leute sagen: "Ich werde doch nicht Lehrer und gehe in die Schule. Mit meinen Fähigkeiten arbeite ich lieber in der freien Wirtschaft." Das wäre ein ernstes Problem: Denn dann blieben für die Schulen nämlich nur noch diejenigen übrig, die sonst keiner mehr haben will. Das wäre eine pädagogische Katastrophe.
Kommen Sie zum Referendarstag auf der didacta 2016 in Köln und lernen Sie die Rechte von Schülern, Eltern und Lehrkräften kennen:
Mit Sicherheit im Recht!
SchulRecht für die Praxis: Disziplinarmaßnahmen & Handys
Dr. Günther Hoegg
17. Februar 2016
11:35 Uhr - 11:55 Uhr und 15:35 Uhr - 15:55 Uhr
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17. Februar 2016
12:55 Uhr - 13:15 Uhr
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Halle 6, A 10
Veranstalter: Cornelsen Schulverlage GmbH
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www.bildungsmedien.de/referendarstag
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